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Von Thomas Thöne
Die Stadt Ingolstadt wird künftig drastische Maßnahmen ergreifen müssen, um ihren Haushalt zu stabilisieren und von der Regierung von Oberbayern genehmigen zu lassen. Angesichts der anhaltenden finanziellen Herausforderungen werden die Kommunalpolitiker einen umfassenden Sparkurs einschlagen müssen, der sowohl Ausgabenkürzungen als auch mögliche Einnahmeerhöhungen umfasst. Dies wird weitreichende Veränderungen in der städtischen Politik und Verwaltung nach sich ziehen.
Sollten die Gewerbesteuereinnahmen sich so entwickeln, wie aktuell erwartet, wird sich in den kommenden Monaten der Stadtrat darauf konzentrieren müssen, die städtischen Ausgaben auf das absolut Notwendige zu reduzieren. Hierbei wird die Stadt möglicherweise nur noch solche Leistungen finanzieren können, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Erfüllung grundlegender Aufgaben unverzichtbar sind. Dies bedeutet, dass zahlreiche freiwillige Leistungen und nicht essenzielle Ausgaben möglicherweise vollständig wegfallen werden. Das geht aus einem 10-Punktepapier hervor, das aufzeigt, welche Maßstäbe die Aufsichtsbehörde anlegen muss. Dies liegt seit einiger Zeit allen Stadtratsmitgliedern vor. Die schriftlichen Ausführungen orientieren sich an den Gegebenheiten des kommunalen Haushaltsrechts.
Investitionen, die über den Pflichtaufgabenbereich hinausgehen, müssen künftig, um einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen zu können, einer besonders kritischen Prüfung unterzogen werden. Der Stadtrat wird sicherstellen müssen, dass alle geplanten Ausgaben im freiwilligen Bereich sowohl in ihrer Dringlichkeit als auch in ihrer Finanzierung gerechtfertigt sind. Nur wenn solche Vorhaben ohne Beeinträchtigung der Pflichtaufgaben finanzierbar sind, wird ihre Umsetzung in Betracht gezogen werden können.
Ein zentraler Baustein der Konsolidierungsmaßnahmen wird die dauerhafte Reduzierung der Personalkosten sein. Hierzu heißt es im besagten Papier: „Bei den Personalausgaben sind Optimierungsmöglichkeiten im sozialverträglichen Rahmen auszunutzen. Zielsetzung der Kommune muss eine dauerhafte Senkung der Personalkosten sein, soweit sich diese nicht bereits auf vergleichsweise niedrigem Niveau befinden. Zur Senkung der Personalkosten kommen, vor allem bei größeren Kommunen, insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Erlass einer Wiederbesetzungs- und Beförderungssperre. Vor einer Wiederbesetzung ist zu prüfen, ob die Stelle noch notwendig ist oder in eine solche mit niedrigerer Besoldungs- bzw. Tarifgruppe umgewandelt werden kann.“
Die Verwaltung wird außerdem verpflichtet, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren, um Kosten zu senken. Dies soll durch die Reduzierung von Überstunden, die Einschränkung von Bereitschaftsdiensten und eine strukturelle Neuausrichtung der Organisation erreicht werden. Kommunale Betriebe wie Gebäudereinigung, Druckereien oder Gärtnereien, die dauerhaft Verluste schreiben, sollen entweder effizienter gestaltet oder ausgelagert werden.
In den kommenden Jahren wird Ingolstadt gezwungen sein, alle kommunalen Einrichtungen wie Schwimmbäder, Veranstaltungshallen und kulturelle Institutionen kritisch zu analysieren. „Werden kommunale Einrichtungen wie beispielsweise Hallen- und Freischwimmbäder, Veranstaltungseinrichtungen oder kulturelle Einrichtungen auf Dauer defizitär geführt, so sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen“, ist der Vorlage zu entnehmen.
Den Stadtratsmitgliedern wurde deutlich gemacht: „Der Zuschussbedarf kostenrechnender Einrichtungen ist konsequent durch Ausgabenreduzierung und/oder Einnahmeerhöhungen zu begrenzen. In den klassischen Bereichen kostenrechnender Einrichtungen (insbesondere Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) sind Kalkulationszeiträume festzulegen und kostendeckende Beiträge (Art. 5 KAG) bzw. kostendeckende Gebühren (Art. 8 KAG) festzusetzen. Es dürfen grundsätzlich keine Unterdeckungen entstehen. Sofern im Rahmen der Nachkalkulation Unterdeckungen festgestellt werden, ist sicherzustellen, dass diese in den nächsten Kalkulationszeitaum übernommen werden. Dabei müssen sich die Kalkulationsgrundlagen an den betriebswirtschaftlich und rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausrichten“.
Der Stadtrat wird somit die Erhöhung von Gebühren für bestimmte Einrichtungen entscheiden müssen. Dies betrifft vor allem Freizeit- und Kultureinrichtungen, deren Betrieb derzeit größtenteils aus dem städtischen Haushalt subventioniert wird.
Politische „Sprengkraft„
Besondere politische „Sprengkraft“ dürfte diese Formulierung haben. „Alle disponiblen Ausgabenpositionen sind daraufhin zu überprüfen, ob und inwieweit auf die Erfüllung der Aufgabe gänzlich verzichtet werden kann; handelt es sich um eine unverzichtbare Aufgabe, so ist sie auf das sachlich und zeitlich unabweisbare Minimum zurückzuführen: Insbesondere alle freiwilligen Leistungen sind in jedem Einzelfall einer kritischen Prüfung zu unterziehen und in vertretbarer Weise auf das vor Ort unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren. Als freiwillig sind auch defizitäre Einrichtungen, z.B. Schwimmbäder, Bücherei, Dorfgemeinschaftshäuser, sowie Erstattungen, Zuschüsse, etc. anzusehen, die im Rahmen von Pflichtaufgaben über die gesetzlich festgelegten Leistungen hinaus gewährt werden. Zusammen mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept hat die Kommune eine Liste über die freiwilligen Leistungen einschließlich der defizitären Einrichtungen vorzulegen. Bei der Haushaltskonsolidierung können die Pflichtaufgaben nicht außer Betracht bleiben; auch im Bereich der pflichtigen Aufgaben sind daher alle Möglichkeiten einer Kostenreduzierung auszuschöpfen, insbesondere wenn die Kosten ein überdurchschnittliches Niveau aufweisen. Hinsichtlich Art, Umfang und Ermessensausübung pflichtiger Aufgaben sind die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstärkt zu berücksichtigen“.
Beteiligungen der Stadt ebenfalls betroffen
Zu den Beteiligungen der Stadt wird in dem Schreiben ausgeführt: „Die Konsolidierung muss sich auch auf alle Beteiligungen der Kommune erstrecken. Sich bietende Möglichkeiten zur Verbesserung der Ertragskraft der kommunalen Unternehmen sind unter der Zielsetzung der Erwirtschaftung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung auszuschöpfen. Zielsetzung der Kommune muss sein, im Haushalt den gesamten Zuschussbedarf für Beteiligungen im Konsolidierungszeitraum schrittweise zu reduzieren“. Weiter heißt es: „In die Haushaltskonsolidierung sind auch Veranschlagungen außerhalb des Stammhaushalts (z. B. Geschäftsbesorgungsverträge, Bürgschaftsübernahmen, u.Ä.) einzubeziehen. Die Fortführung entsprechender Projekte ist vor dem Hintergrund der der Kommune hieraus (u.U. erst zukünftig) erwachsenden Belastungen zu prüfen. Mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept ist auch eine Auflistung entsprechender außerhalb des Haushalts geführter Projekte und der sich daraus für die Kommune aktuell bzw. voraussichtlich zukünftig ergebenden Belastungen vorzulegen“.
„Das Vermögen der Kommune ist daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit es für die kommunale Aufgabenerfüllung noch benötigt wird“, heißt es im Schriftsatz. Weiter ist zu lesen: „Soweit Vermögen zur Aufgabenerfüllung nicht (mehr) notwendig und eine Veräußerung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und des Verbots einer Veräußerung unter Wert zulässig und zur Erreichung des Ziels der Haushaltskonsolidierung notwendig ist, ist das Vermögen zu veräußern und der Erlös zur Haushaltskonsolidierung heranzuziehen.
Als letzte Möglichkeit werden in dem Papier Steuererhöhungen genannt. Dazu heißt es: „Alle eigenen Einnahmemöglichkeiten sind auszuschöpfen. Die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuern und Gewerbesteuer) sind – zumindest bis zu einem erfolgreichen Abschluss der Haushaltskonsolidierung – bezogen auf die Gemeindegrößenklasse mindestens in Höhe des jeweiligen Landesdurchschnitts laut „Kassenstatistik“ festzusetzen“. Der Größenklassendurchschnitt orientiert sich am aktuellsten Bericht des Bayerischen Landesamtes für Statistik „Gemeindefinanzen und Realsteuervergleich in Bayern“. „Um wiederholte (geringfügige) Anpassungen aufgrund der Steigerungen bei den Durchschnittshebesätzen zu vermeiden und um einen deutlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu erzielen, sollten Hebesatzanhebungen bei mindestens 10 %-Punkten über dem aktuellen Größenklassendurchschnitt liegen“.
Um die Haushaltskonsolidierung effektiv umzusetzen, muss der Stadtrat ein detailliertes Konzept entwickeln, das alle geplanten Maßnahmen und deren finanziellen Auswirkungen umfasst. Dieses Konzept muss regelmäßig aktualisiert.
Die Stadt wird auch verpflichtet sein, die Fortschritte bei der Konsolidierung transparent zu kommunizieren, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewährleisten.
Der Weg zur Haushaltskonsolidierung wird für Ingolstadt im Jahr 2025 und die Folgejahre mit zahlreichen Herausforderungen verbunden sein. Die Bürgerinnen und Bürger werden Einschnitte in vielen Bereichen ihres täglichen Lebens spüren, sei es durch den Wegfall von Veranstaltungen, möglicherweise Schließung von Einrichtungen oder die Erhöhung von Gebühren.
Dennoch wird dieser Kraftakt notwendig sein, um die langfristige finanzielle Stabilität der Stadt zu sichern. Der Stadtrat muss schwierige Entscheidungen treffen, die nicht immer populär sein werden. Doch nur durch entschlossenes Handeln wird es Ingolstadt gelingen, aus der finanziellen Krise herauszufinden und eine solide Basis für die Zukunft zu schaffen.
Bisher keine konkreten Aussagen von OB-Kandidaten, die dem Stadtrat angehören
Der Sparzwang samt den erforderlichen Maßnahmen ist zwei Oberbürgermeisterkandidaten, die dem Ingolstädter Stadtrat angehören, bekannt. Dazu war bislang im Wahlkampf allerdings kaum etwas Konkretes zu hören. Die Bürgerschaft dürfe ein berechtigtes Interesse haben zu erfahren, wo die Kandidaten einsparen wollen und wie diese planen, getätigte Wahlversprechen zu finanzieren, bei einem Haushalt, der von einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde noch weit entfernt ist, nicht nur im Jahr 2025.