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Die Stadt Ingolstadt war bereits vor der Stadtratssitzung über eine Strafanzeige im Zusammenhang mit dem Ammoniakeinsatz in der Scheelestraße informiert. Das geht aus einer Antwort der Stadt auf eine Anfragedes Nachrichtenportals O-T(h)öne hervor.
Wörtlich schreibt die Stadt: „Die Stadt wurde am Dienstag darüber informiert, dass eine Privatperson am selben Tag Strafanzeige erstattet hat.“ Der Stadtrat wurde darüber am Folgetag dennoch nicht gesondert unterrichtet. Auch das bestätigt die Stadt: „Hierüber wurde der Stadtrat am Folgetag in der Stadtratssitzung nicht gesondert unterrichtet.“
Zur Begründung verweist die Stadt auf zwei Punkte. Zum einen habe „bis dahin weder die Staatsanwaltschaft selbst noch die Stadt die Bestätigung einer Anzeige erhalten“. Zum anderen stelle „eine Strafanzeige keine Feststellung des Einsatzgeschehens“ dar, sondern sei „von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu bewerten“. Weiter heißt es: „Zu laufenden Strafanzeigen nimmt die Stadt grundsätzlich keine inhaltliche Stellung.“
Damit beantwortet die Stadt einen Teil der Anfrage: warum sie die Information über die Strafanzeige nicht im Stadtrat behandelte. Offen bleibt jedoch der Umgang mit einem weiteren Vorgang, nach dem O-T(h)öne ausdrücklich gefragt hatte: dem Schreiben des Anzeigeerstatters an Oberbürgermeister Michael Kern.
Dieses Schreiben ist nach den O-T(h)öne vorliegenden Unterlagen auf den 22. Juni 2026 datiert. Beigefügt war demnach eine Kopie der auf den 21. Juni 2026 datierten Strafanzeige. Über diesen Vorgang hatte O-T(h)öne bereits berichtet.
Gefragt hatte O-T(h)öne unter anderem, wann dieses Schreiben bei der Stadt eingegangen ist. Darauf gibt es in der Antwort keine Angabe. Die Stadt schreibt nur, sie sei am Dienstag über die Erstattung der Strafanzeige informiert worden. Das beantwortet aber nicht, wann das an den Oberbürgermeister gerichtete Schreiben einging.
Auch auf die Frage, ob die Stadt auf das Schreiben samt beigefügter Strafanzeige bereits reagiert habe oder eine Reaktion vorgesehen sei, antwortet die Stadt nicht konkret. Es findet sich kein Hinweis darauf, ob der Anzeigeerstatter eine Antwort erhält, ob das Schreiben intern geprüft wird oder ob es lediglich zur Kenntnis genommen wurde.
Die Stadt verweist stattdessen allgemein auf die Information im Stadtrat. „Die Stadtverwaltung hat den Stadtrat über den aktuellen Sachstand zum Feuerwehreinsatz sowie die laufende interne Einsatznachbereitung informiert. Diese Aufarbeitung ist noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort. Weiter schreibt die Stadt: „Gegenstand der Information im Stadtrat war der Sachstand des Einsatzes und dessen laufende fachliche Nachbereitung.“
Damit beschreibt die Stadt, was nach ihrer Darstellung Gegenstand der Information im Stadtrat war. Das war jedoch nicht der Kern der Anfrage. Dieser Teil der Stadtratssitzung war öffentlich und wurde im Livestream übertragen; O-T(h)öne hatte darüber bereits berichtet. Gefragt war vielmehr, warum trotz des an den Oberbürgermeister gerichteten Schreibens und der beigefügten Strafanzeige keine Unterrichtung erfolgte – auch nicht im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
O-T(h)öne hatte außerdem gefragt, wie die Stadt die in der Strafanzeige geschilderten Punkte bewertet, auch vor dem Hintergrund des fachlichen Hintergrunds des Anzeigeerstatters im Feuerwehrwesen. Auch hier verweist die Stadt nicht auf eine eigene fachliche Bewertung, sondern auf die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden. Eine Strafanzeige sei „keine Feststellung des Einsatzgeschehens“.
Dass eine Strafanzeige kein Nachweis für ein Fehlverhalten ist, hatte O-T(h)öne in der bisherigen Berichterstattung bereits ausdrücklich deutlich gemacht. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Anfrage zielte jedoch nicht allein auf eine strafrechtliche Bewertung, sondern auch auf die Frage, ob die Stadt die fachlichen Darstellungen unabhängig davon prüft. Dazu enthält die Antwort keine konkrete Aussage.
Zur Aufarbeitung schreibt die Stadt: „Die interne Einsatznachbereitung erfolgt nach den hierfür geltenden fachlichen Standards. Gegenstand dieser Nachbereitung ist der Einsatzverlauf.“ Die Erstattung einer Strafanzeige sei „kein Maßstab“ und ersetze „nicht die fachliche Bewertung des Einsatzes“.
Gefragt war allerdings auch, wer diese Aufarbeitung durchführt, ob sie unabhängig begleitet wird und wie sichergestellt werden soll, dass der Vorgang „unabhängig, nachvollziehbar und ohne den Eindruck möglicher Interessenkonflikte“ betrachtet wird. Dazu nennt die Stadt weder Verantwortliche noch Verfahren noch mögliche externe Beteiligte.
Nicht beantwortet wird auch die Frage, ob Einsatzdokumentation, Messwerte sowie mögliches Bild- oder Videomaterial gesichert und ausgewertet werden. Gerade solche Unterlagen könnten für eine spätere Rekonstruktion des Einsatzverlaufs von Bedeutung sein.
Mit der Antwort der Stadt geht es nun vor allem um den Informationsstand der Verwaltung vor der Stadtratssitzung – und darum, wie vollständig konkrete Nachfragen dazu beantwortet werden. Die Stadt bestätigt, dass sie über die Strafanzeige informiert war. Sie erklärt auch, warum sie den Stadtrat darüber nicht gesondert informierte. Zum Schreiben an den Oberbürgermeister, zu dessen Eingang und weiterer Behandlung, bleibt ihre Antwort jedoch aus.
Auch eine gesonderte Medienanfrage von O-T(h)öne an das Polizeipräsidium Oberbayern Nord vom 23. Juni 2026 blieb bis zu dieser Veröffentlichung unbeantwortet. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte am selben Tag auf Nachfrage mitgeteilt, der Vorgang liege dort noch nicht vor; die gestellten Fragen könnten daher nicht beantwortet werden. In der Anfrage an die Polizei ging es unter anderem darum, ob im Zusammenhang mit dem Ammoniakaustritt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, wie der Vorgang polizeilich eingeordnet wird, ob der Einsatzablauf mit den medizinisch betreuten Feuerwehrkräften Gegenstand der Sachbearbeitung ist und ob mögliches Bild- oder Videomaterial gesichert oder ausgewertet wird.
Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.