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Ammoniakeinsatz: Strafanzeige gegen Feuerwehreinsatzleiter

Der Ammoniakeinsatz in der Scheelestraße hat nun auch eine strafrechtliche Dimension. Nach Informationen des Nachrichtenportals O-T(h)öne liegt eine Strafanzeige gegen den Einsatzleiter der Feuerwehr vor. Der Anzeigeerstatter ist der Redaktion nach umfangreichen Recherchen namentlich bekannt; es handelt sich demnach um eine Person mit großem fachlichem Hintergrund im Feuerwehrwesen. Ein Abdruck der Anzeige wurde nach diesen Informationen auch einem Schreiben an Oberbürgermeister Michael Kern (CSU) beigefügt.

Festzuhalten ist: Eine Strafanzeige ist kein Nachweis für ein Fehlverhalten. Es gilt die Unschuldsvermutung. Zugleich rückt neben der politischen Aufarbeitung jetzt auch die Frage in den Blick, ob Ermittlungsbehörden den Ablauf des Einsatzes prüfen.

Nach Angaben der Berufsfeuerwehr mussten bei dem Einsatz elf Einsatzkräfte der Feuerwehr rettungsdienstlich versorgt und behandelt werden; ein Feuerwehrangehöriger kam zur weiteren medizinischen Abklärung in ein Krankenhaus. Sieben Mitarbeiter des betroffenen Betriebs wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht, weitere 13 Personen vor Ort betreut.

Nach Informationen aus der Blaulichtfamilie sollen die Verletzungen der Feuerwehrangehörigen nicht in der unübersichtlichen Anfangsphase des Einsatzes, der sogenannten Chaosphase, entstanden sein. Sie sollen vielmehr erst nach 21 Uhr aufgetreten sein, möglicherweise im Zusammenhang mit der Belüftung des betroffenen Gebäudes. Bestätigt ist diese Darstellung bislang nicht.

Gerade deshalb stellt sich die Frage, wie der tatsächliche Ablauf belastbar geklärt werden kann. Entscheidend dürften dabei Einsatzdokumentation, Messwerte, Lüftungsmaßnahmen, Aufenthaltsorte der Trupps, Schutzausrüstung, Dekontamination und mögliches Bildmaterial sein. Ob interne Nachbesprechungen dafür ausreichen, ist offen. Eine unabhängige gutachterliche Auswertung könnte den Ablauf nachvollziehbarer machen.

Politisch hat sich der Stadtrat am heutigen Mittwoch mit dem Thema beschäftigt, nachdem die FREIEN WÄHLER einen Dringlichkeitsantrag gestellt hatten. Darin wollten sie unter anderem wissen, wie es zu den Verletzungen der Einsatzkräfte kam, welche Konsequenzen zum besseren Schutz der Feuerwehrleute gezogen werden und wer die Einsatzverantwortung hatte. Außerdem fragten sie, ob die Vorschriften für diese Art des Einsatzes eingehalten wurden.

In der im Livestream übertragenen Sitzung verwies der Rechtsreferent der Stadt auf anstehende Nachbesprechungen mit den beteiligten Feuerwehreinsatzkräften. Informationen dazu, wann die Feuerwehrangehörigen verletzt wurden, erhielt der Stadtrat dabei nicht. Auch über die nach Informationen von O-T(h)öne vorliegende Strafanzeige gegen den Einsatzleiter der Feuerwehr wurde das Gremium in der öffentlichen Beratung nicht informiert.

O-T(h)öne hatte gestern bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt angefragt, ob im Zusammenhang mit dem Ammoniakaustritt bereits ein Ermittlungsverfahren geführt wird, welcher Anfangsverdacht gegebenenfalls geprüft wird und ob auch mögliche Fragen der Einsatzführung, der Einsatzverantwortung und der Verletzungen von Feuerwehrkräften Gegenstand einer strafrechtlichen Bewertung sein könnten. Die Antwort der Staatsanwaltschaft kam ebenfalls gestern: Der Vorgang liege dort noch nicht vor, die Fragen könnten daher nicht beantwortet werden.

Auch eine entsprechende Presseanfrage an das Polizeipräsidium Oberbayern Nord vom gestrigen Tag blieb bis zur Veröffentlichung dieser Berichterstattung unbeantwortet. Diese ist jedoch zugesagt. Darin fragt O-T(h)öne unter anderem, ob bei der Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, ob mit einer Abgabe an die Staatsanwaltschaft zu rechnen ist und ob es erste Ermittlungsergebnisse zur Ursache des Ammoniakaustritts gibt. Außerdem wird gefragt, ob es nach bisherigem Stand Hinweise auf technische, organisatorische oder personelle Ursachen gibt und ob sich etwaige Ermittlungen oder Prüfungen gegen Verantwortliche des betroffenen Betriebs, gegen eine konkrete Person oder gegen Unbekannt richten.

Ein weiterer Teil der Anfrage betrifft den Einsatzablauf selbst. Ob polizeilich untersucht wird, wie es dazu kam, dass elf Einsatzkräfte der Feuerwehr rettungsdienstlich versorgt und behandelt werden mussten. Gefragt wurde auch, ob der Einsatzablauf im Hinblick auf die Feuerwehr-Dienstvorschriften 100 und 500 betrachtet wird – also auf Führung und Leitung im Einsatz sowie auf Vorgaben für ABC- beziehungsweise Gefahrstoffeinsätze.

Auch mögliches Bildmaterial könnte eine Rolle spielen. Die Berufsfeuerwehr Ingolstadt wird derzeit für eine Dokumentation des Fernsehsenders DMAX von einem Fernsehteam begleitet, auch mit Bodycam-Aufnahmen. O-T(h)öne fragte deshalb, ob bei etwaigen Ermittlungen auf dieses audiovisuelle Rohmaterial zurückgegriffen wird und ob solches Bild- oder Videomaterial bereits gesichert, angefordert oder ausgewertet wurde.

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung und Recherche.

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