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AOK fordert erleichterten Nachweis bei Behandlungsfehlern

Im vergangenen Jahr sind den elf AOKs 16.600 neue Verdachtsfälle von Behandlungs- oder Pflegefehlern gemeldet worden. In knapp 29 Prozent der geprüften Fälle bestätigten Gutachten einen Fehler oder einen Schaden durch Medizinprodukte. Die Quote lag damit auf dem Niveau der Vorjahre.

Die AOK-Gemeinschaft fordert eine Stärkung der Patientenrechte. In einem Positionspapier spricht sie sich dafür aus, die Beweislast im Schadensfall abzusenken. Künftig solle eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent als Nachweis genügen. Bislang müssen Betroffene einen kausalen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden in voller Beweislast darlegen.

Die meisten Verdachtsfälle betrafen orthopädische und unfallchirurgische Eingriffe, gefolgt von Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Innerer Medizin sowie Zahnmedizin. In 5.335 Fällen erfolgte eine nähere Prüfung durch den Medizinischen Dienst.

Besonderen Handlungsbedarf sieht die AOK beim Nachweis von Arzneimittelschäden, der bislang „praktisch unmöglich“ sei. Außerdem fordert sie einen umfassenden Zugang zu Patientenakten einschließlich elektronischer Metadaten sowie eine gesetzliche Klarstellung zu den Kostenregelungen für Kopien. Auch die Eigentumsrechte an schadhaften Medizinprodukten sollten gestärkt werden. Explantate wie Knieprothesen müssten drei Jahre lang aufbewahrt werden, um als Beweismittel dienen zu können.

Die AOK verweist zudem auf hohe Folgekosten für Beitragszahlende. Allein 2024 setzten die elf Kassen Regressforderungen in Höhe von knapp 50 Millionen Euro durch – etwa auf Vorjahresniveau.

Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung der AOK

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