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AOK fordert Stärkung der Patientenrechte

Berlin – Zum „Tag des Patienten“ erneuert der AOK-Bundesverband seine Forderung nach einer Stärkung der Patientenrechte. Kernpunkt ist eine Absenkung der Beweislast bei Behandlungs- und Pflegefehlern. Nach Einschätzung der AOK sind die rechtlichen Hürden für Schadensersatzansprüche bislang zu hoch.

Patientinnen und Patienten müssten derzeit nicht nur einen Fehler und einen Schaden nachweisen, sondern auch belegen, dass der Schaden durch den Fehler verursacht wurde. Für medizinische Laien sei das in der Regel kaum möglich. Die AOK verweist auf ein erhebliches Informations- und Wissensgefälle gegenüber Ärzten und Einrichtungen.

Der Verband spricht sich dafür aus, das Beweismaß zu senken. Künftig solle es genügen, wenn der Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist, also mit mehr als 50 Prozent. Dies würde die Position geschädigter Patientinnen und Patienten im Verfahren stärken.

Rückhalt sieht die AOK auch auf politischer Ebene. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung habe sich ebenfalls für eine Absenkung des Beweismaßes ausgesprochen. Insgesamt bestehe weiterhin erheblicher Handlungsbedarf bei der Information von Patientinnen und Patienten sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Als ersten Schritt wertet der Verband eine geplante gesetzliche Neuregelung aus dem Bundesjustizministerium. Patientinnen und Patienten sollen künftig Anspruch auf eine unverzügliche und kostenlose Kopie ihrer vollständigen Behandlungsakte haben. Stimmt der Bundesrat dem Gesetz zu, wären Arztpraxen und Kliniken verpflichtet, die erste Kopie unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dies sei insbesondere für die Aufklärung möglicher Behandlungs- und Pflegefehler von Bedeutung.

Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung der AOK; redaktionell bearbeitet.

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