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Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung kritisiert der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen den Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Aus Sicht des Verbands bleibt der Vorschlag des Arbeitsministeriums hinter den Anforderungen an eine zeitgemäße Barrierefreiheit zurück.
Vorgesehen ist eine Barrierefreiheitspflicht nur für öffentlich zugängliche Bereiche von Bundesbauten – und erst bis 2045. Trotz laufender staatlicher Investitionen hält der Verband diese Frist für unnötig lang.
Auch private Anbieter sollen künftig dem Benachteiligungsverbot unterliegen. Menschen mit Behinderung könnten im Einzelfall Maßnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen verlangen. Doch der Entwurf bewertet bauliche Änderungen sowie Anpassungen an Gütern und Dienstleistungen grundsätzlich als unverhältnismäßig. Schadensersatzansprüche gegenüber Unternehmen sind nicht vorgesehen.
Damit drohe das Benachteiligungsverbot ohne Wirkung zu bleiben, warnt der Verband. Er fordert eine Überarbeitung des Entwurfs, um Fortschritte in der Barrierefreiheit zu erreichen.
Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen.
