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Ein 23-Jähriger wird am Ingolstädter Rathausplatz unter Drogeneinfluss gestoppt, belehrt und entlassen. Drei Stunden später sitzt er erneut auf einem E-Scooter. Auch mehrere Alkoholfahrten beschäftigen die Polizei.
Es ist eine dieser Kontrollen, die zunächst unspektakulär beginnen – und dann doch mehr über den Zustand nächtlicher Mobilität erzählen, als den Beamten lieb sein kann. Am Samstagabend gegen 20.35 Uhr stoppt eine Streife am Rathausplatz einen 23-jährigen E-Scooter-Fahrer. Ein Drogenschnelltest schlägt auf THC an.
Die Weiterfahrt wird unterbunden, der Mann muss zur Blutentnahme. Nach Abschluss der Maßnahmen wird er entlassen – mit dem ausdrücklichen Hinweis, in den nächsten 24 Stunden kein Kraftfahrzeug zu führen.
Doch genau das tut er erneut. Gegen 23.43 Uhr kontrolliert eine andere Streife am selben Ort zufällig denselben Mann. Wieder ist er mit einem E-Scooter unterwegs. Ein weiterer Schnelltest ist nicht erforderlich, wohl aber eine zweite Blutentnahme. Nun drohen ihm zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren. Für die erste Fahrt werden 500 Euro fällig, bei der zweiten ist mit einer Verdoppelung zu rechnen. Hinzu kommt ein Fahrverbot.
Auch in der Nacht zum Sonntag bleibt es nicht bei diesem Fall. Gegen 3.06 Uhr fällt ein 37-Jähriger auf der Manchinger Straße auf, weil er mit seinem E-Scooter in deutlichen Schlangenlinien fährt. Der Grund wird schnell klar: Ein Atemalkoholtest ergibt fast 1,5 Promille. Die Polizei unterbindet die Weiterfahrt, ordnet eine Blutentnahme an. Gegen den Mann wird wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt; zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Nur knapp 40 Minuten später, um 3.45 Uhr, kontrollieren Beamte in der Ettinger Straße einen weiteren E-Scooter-Fahrer. Der 17-Jährige wirkt alkoholisiert, ein Test bestätigt den Verdacht: knapp ein Promille. Auch hier wird die Weiterfahrt untersagt, ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest folgt auf der Dienststelle. Ihn erwartet ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten. Für Fahrer gelten daher dieselben Promillegrenzen und Konsequenzen wie im Auto – ein Umstand, der im Alltag offenbar nicht immer präsent ist.
Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung der Polizei; redaktionell bearbeitet.