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Bestätigter Fall von Geflügelpest in Kösching

Wie das Landratsamt Eichstätt mitteilt, wurde in einer kleinen gemischten Geflügelhaltung im Gemeindebereich Kösching ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI), auch Vogelgrippe genannt, festgestellt. Der betroffene Bestand von zwölf Vögeln wurde fachgerecht entfernt, und der Betrieb bleibt vorerst für Reinigung und Desinfektion gesperrt. Nach Angaben des Veterinäramts wurde das Virus vermutlich aus der Wildvogelpopulation eingeschleppt.

Da keine unmittelbare Gefahr für andere Geflügelhaltungen besteht, waren weder die Einrichtung von Sperrzonen noch eine allgemeine Aufstallungspflicht erforderlich. Das Landratsamt erinnert jedoch alle Geflügelhalter daran, die bereits bestehenden Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu zählt unter anderem, Ställe vor unbefugtem Zutritt zu schützen, Schutzkleidung zu tragen und Gerätschaften sowie Fahrzeuge nach dem Ein- und Ausstallen gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Futter und Einstreu sollten so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben, und das Geflügel sollte ausschließlich in geschützten Bereichen gefüttert werden. Sollte es in kleinen Haltungen ungewöhnlich hohe Verluste geben – etwa drei oder mehr tote Tiere innerhalb von 24 Stunden – ist unverzüglich ein Tierarzt zu verständigen.

Das Landratsamt möchte auch die Bevölkerung sensibilisieren und ruft dazu auf, keine toten Wildvögel zu berühren oder zu bewegen. Stattdessen sollen entsprechende Funde mit Angaben zum Fundort an das Veterinäramt, die Polizei oder die jeweilige Gemeinde gemeldet werden.

Quelle: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung des Landratsamtes Eichstätt.

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