Anzeige

Betriebsbedingte Kündigungen bei der Stadt Ingolstadt oder deren Beteiligungsgesellschaften?

Betriebsbedingte Kündigungen bei der Stadt Ingolstadt oder deren Beteiligungsgesellschaften?

(tt) Die "Frage der Woche" bei O-T(h)öne lautet:

Wie ist Ihre Haltung zu betriebsbedingten Kündigungen bei der Stadt Ingolstadt oder deren Beteiligungsgesellschaften? Müsste nicht, im Falle eines Falles, eine Weiterbeschäftigung innerhalb einer dieser Organisationen möglich sein?

Aus dem Ingolstädter Stadtrat wurden die Fraktionen und Gruppierungen von CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Wähler, UWG, LINKE und ÖDP, am 21. Februar um eine Antwort gebeten. Nachfolgend die ungekürzten und nicht redigierten Antworten, die O-T(h)öne erreicht haben:

Hans Stachel, Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER:

Eine betriebsbedingte Kündigung bei der Stadt oder einer städtischen Tochtergesellschaft bzw. einer Unterorganisation davon war bisher immer ein klares No-Go! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten sich auf einen gesicherten Arbeitsplatz bei der Stadt Ingolstadt verlassen.
 
Ganz offensichtlich ist die neue Stadtführung anders gestrickt. Dass gerade unter einem SPD- Oberbürgermeister hier Veränderungen zu Lasten von Mitarbeitern vorgenommen werden, wundert schon ein wenig.
 
Wir FREIEN WÄHLER stehen klar für sichere Arbeitsplätze bei der Stadt und deren Töchter und ggf. Enkel. Mitarbeiter*innen, die sich nichts zuschulden kommen haben lassen, müssen nach unserer Auffassung im großen Verwaltungsgebilde und Stadtkonzern der Stadt Ingolstadt, auch bei Strukturänderungen, einen sicheren neuen Arbeitsplatz angeboten bekommen. Das sind wir als zuverlässiger Arbeitgeber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig.

Dafür braucht es kein Wahlversprechen, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit und war bis vor Kurzem ganz verlässliche Praxis. Wir meinen: Es soll so sein wie es war und auch so bleiben!

Alfred Grob, Fraktionsvorsitzender der CSU:

Es gibt sicherlich berechtige betriebsbedingte Kündigungen, wenn ein privates Unternehmen aufgelöst oder umstrukturiert wird. Deswegen gibt es für Unternehmen und Betriebe die Möglichkeit betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Oftmals ist es aber auch so, dass sich das Unternehmen, die Geschäftsführer oder Insolvenzverwalter darum kümmern, dass die Mitarbeiter, oder zumindest ein Teil davon, in anderen Unternehmen weiter beschäftigt werden können.  

Im Falle der Auflösung einer Beteiligungsgesellschaft der Stadt Ingolstadt sollte es im Grundsatz möglich sein, die Mitarbeiter der Gesellschaft in einer anderen Stadttochter oder in der Stadtverwaltung unterzubringen.  Die hohe Zahl der Stellen im Stellenplan der Stadtverwaltung lässt erwarten, dass hier jeweils sozialverträgliche, interne Lösungen gefunden werden könnten, um die Arbeitnehmer und die Stadt als sozialverantwortlicher Arbeitgeber gleichermaßen zufriedenzustellen.

Die Mitarbeiter, die von betriebsbedingten Kündigungen betroffen sind und unverschuldet arbeitslos werden, sind hier die Leidtragenden. Vorausgesetzt die betroffenen Mitarbeiter haben sich arbeitsrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen, halte ich es für angemessen und anständig, wenn allen von der betriebsbedingten Kündigung betroffenen Mitarbeitern zumindest eine Weiterbeschäftigung bei einer anderen Tochtergesellschaft oder in der Verwaltung angeboten wird. Wie sich die Mitarbeiter dann entscheiden, bleibt ihnen letztlich selbst überlassen.

Christian Höbusch, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN:

Die Stadt Ingolstadt als öffentliche Arbeitgeberin und auch unsere Beteiligungsgesellschaften haben arbeitsrechtlich selbstverständlich die grundsätzliche Möglichkeit, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Solche unterliegen nach der ständigen Rechtsprechung dann bestimmten, strengen Voraussetzungen. Mit die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Dies ist sie, wenn der Arbeitsplatz infolge dringender betrieblicher Erfordernisse weggefallen ist, keine andere Möglichkeit der Weiterbeschäftigung im Unternehmen besteht, bei der Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers dessen Sozialdaten ausreichend berücksichtigt wurden und eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen wurde. Rund 2/3 aller Beendigungen von Arbeitsverhältnissen sind betriebsbedingte Kündigungen, weshalb diese zu den häufigsten Kündigungsarten zählt und das oft trotz guter Leistungen und tadellosem Verhalten der Betroffenen.

Die Stadt Ingolstadt und ihre Beteiligungsgesellschaften müssen jeden Einzelfall, sollte eine betriebsbedingte Kündigung erwogen werden, an den arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und ihrer daneben bestehenden besonderen Verpflichtung als öffentliche Hand prüfend entlang führen. Betroffene haben immer auch die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage zum zuständigen Arbeitsgericht.

Wenn die Stadt Ingolstadt und die Beteiligungsgesellschaften die Kündigungsvoraussetzungen jedoch bejahen, besteht unserer Ansicht nach kein nachvollziehbarer Grund, auch wegen des ständigen Strukturwandels im öffentlichen Sektor, der öffentlichen Hand betriebsbedingte Kündigungen vollends zu verwehren. Klar ist und muss dabei natürlich immer sein, dass die Stadt Ingolstadt als öffentliche Arbeitgeberin eine besondere Verantwortung und Fürsorgepflicht hat.

Christian De Lapuente, Fraktionsvorsitzender der SPD:

Als Sozialdemokratische Partei sind wir grundsätzlich gegen betriebsbedingte Kündigungen. In jedem Fall muss zunächst geprüft werden, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist. Gleichwohl haben wir eine angespannte Haushaltslage. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig sich jeden Fall genau anzusehen. Welche Fähigkeiten hat der/die Beschäftigte und in welchem Bereich kann er/sie eingesetzt werden. Denn es dürfen keine Doppelstrukturen aufgebaut oder nur jemand „untergebracht“ werden.

Im Konsolidierungsrat stellen wir momentan jede Ausgabe auf den Prüfstand und schauen ganz genau hin, was wir uns leisten können und was nicht. Dieses Prinzip muss natürlich in allen Bereich angewendet werden. Denn es gilt eine offene und ehrlich Personalpolitik zu machen, die für unsere Bürger*innen nachvollziehbar ist.

Jürgen Köhler, stellvertretender Vorsitzender der UWG-Stadtratsfraktion:

Eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist seit jeher mit dem Gefühl eines sicheren Arbeitsplatzes verbunden.  Daher ist eine betriebsbedingte Kündigung für einen Beschäftigten der Stadt Ingolstadt meines Erachtens nahezu nicht vorstellbar. Für einen Beschäftigten bei der Stadtverwaltung muss es immer eine Möglichkeit geben, sollte ein Amt wirklich aufgelöst werden, in einem anderen Bereich zu arbeiten. Ich war 47 Jahre bei der Stadt Ingolstadt tätig und mir ist kein einziger Fall einer betriebsbedingten Kündigung bekannt.

Etwas differenzierter sind betriebsbedingte Kündigungen bei der Auflösung einer Tochtergesellschaft zu betrachten. Wichtigstes Ziel der Stadt muss es aber immer sein, den Beschäftigten einer Tochtergesellschaft, wenn irgendwie möglich ein Angebot für eine Tätigkeit bei der Stadt Ingolstadt zu geben. Dies könnte bei speziellen Tätigkeiten nicht möglich sein, müsste aber wirklich die Ausnahme bleiben. Der Stadtrat hat beschlossen die Gemeinnützige Ingolstädter Veranstaltungs GmbH zum 30.4.2021 aufzulösen. Allen Beschäftigten der GmbH wurde ein Angebot gemacht, eine Tätigkeit bei der Stadt Ingolstadt oder in einer anderen Tochtergesellschaft aufzunehmen. Diese Vorgehensweise wird von der UWG mit Nachdruck unterstützt.

Eva Bulling-Schröter, Sprecherin der Stadtratsgruppe DIE LINKE:

Kündigungen sind für die Betroffenen immer unangenehm und oftmals sehr traurig. Sie entscheiden über die Zukunft von Menschen und haben oftmals Einfluss auf den sozialen Status der Gekündigten. Je nach Alter und Qualifikation der oder des Betroffenen und nach sogenannter Lage auf dem Arbeitsmarkt, kann eine Kündigung zu Verarmung durch Hartz IV führen oder aber auch zu neuen Chancen und neuen Arbeitsfeldern. In Konzernen werden Kündigungen, vor allem betriebsbedingte, oftmals zur Profitmaximierung genutzt. Dagegen wehren wir uns. Die Linke fordert hier bessere Schutzgesetze.

Natürlich zählen auch im kommunalen Bereich Qualifikation und Effektivität, aber der Erfolg diverser Tätigkeiten sollte grundsätzlich an der Zufriedenheit mit der jeweiligen Dienstleistung und nicht an Börsenausschüttungen gemessen werden. Beamte können nicht betriebsbedingt gekündigt werden.

Natürlich sind im kommunalen Bereich, wie auch in jedem anderen, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.  Wie auch in jedem anderen Bereich der Wirtschaft muss immer eine Weiterbeschäftigung angestrebt werden. Natürlich schreibt auch hier der Gesetzgeber eine soziale Auswahl vor.

Die Frage, ob im Falle des Falles eine Weiterbeschäftigung innerhalb einer Beteiligungsgesellschaft möglich wäre - nur fiktiv natürlich - können wir nicht beantworten. Hier entscheidet natürlich die Qualifikation genauso wie der soziale Status. Sollte eine bestimmte Personalie hinterfragt werden, müsste das Zustandekommen einiger Beschäftigungsverhältnisse in der Vergangenheit näher hinterfragt werden, vor allem die Parteizugehörigkeit der beschäftigten Person. Schließlich ist es kein Geheimnis, dass in den letzten Jahren bei Bewerbungen ein bestimmtes Parteibuch immer sehr von Nutzen war. Prinzipiell sind wir aber sehr zuversichtlich, dass der Personalrat im Falle betriebsbedingter Kündigungen gemeinsam mit dem Arbeitgeber (in diesem Fall die Stadt Ingolstadt) eine soziale Entscheidung finden wird, denn dafür sind ja auch betriebliche Interessenvertretungen gewählt.

Raimund Köstler, Sprecher der Stadtratsgruppe der ÖDP:

Für ein verantwortungsvolles Unternehmen sind betriebsbedingte Kündigungen das letzte Mittel bevor es Insolvenz anmelden muss. Dies gilt besonders für die Stadt Ingolstadt die als Arbeitgeberin eine Vorbildrolle einnehmen muss. In großen Unternehmen, und dazu zähle ich die Stadt Ingolstadt, wird es normalerweise immer eine vergleichbare Ersatzstelle geben, sollte eine Aufgabe einmal entfallen.

Dies trifft aber nicht beliebig für hochwertige Führungs- und Entscheidungsposition zu. In der freien Wirtschaft wären das zum Beispiel Mitglieder des Vorstands und des Topmanagements, bei der Stadt Ingolstadt sind dies vergleichbar die Referent_innen und Geschäftsführer_innen der Beteiligungsgesellschaften. Es handelt sich dabei um Positionen mit einem besonderen Vertrauensverhältnis zu den Kontrollorganen, dem Stadtrat und den Aufsichtsräten. Sollte dieses Vertrauensverhältnis gestört sein, sind auch vergleichbare Posten davon betroffen. Eine betriebsbedingte Kündigung oder eine Abwahl bei Referent_ innen ist hier die einzig sinnvolle Verfahrensweise.

Anzeige

Datenschutz

Diese Webseite verwendet Cookies. Einige Funktionen (z.B. eingebundene Videos) können ohne den Einsatz dieser Cookies nicht angeboten werden.

Weitere Infos zum Datenschutz