Viele Black-Friday-Rabatte sind kleiner, als sie scheinen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb Preise langfristig vergleichen oder über Alternativen nachdenken und Produkte leihen oder gebraucht kaufen. Am Black Friday locken viele Händler mit besonders großzügigen Angeboten. Doch bei diesen Rabatten wird häufig getrickst. Händler umgehen die gesetzliche Pflicht, bei Preissenkungen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzugeben. Immer wieder wird stattdessen der Sonderpreis mit der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers verglichen. Nur wenige Händler verlangen die oft hoch angesetzte UVP. Echte Schnäppchen sicher erkennen Verbraucher sollten deshalb Preise im Voraus prüfen. So können sie sicher gehen, dass es sich am Black Friday um ein echtes Schnäppchen handelt. „Die aktuelle Gesetzeslage ermöglicht es, Rabatte vorzutäuschen, ohne dass Verbraucher dies auf den ersten Blick erkennen können. Hier müssen die gesetzlichen Regeln dringend angepasst werden“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Besser leihen statt kaufen Doch Rabatttricks sind nicht das einzige Risiko. Wer sich von Werbung und vermeintlichen Schnäppchen verleiten lässt, kauft oft Dinge, die er nicht braucht. Für selten genutzte Produkte wie eine Bohrmaschine kann das Leihen eine Alternative sein – sei es beim Nachbarn oder über Sharing-Plattformen. Auch der Kauf gebrauchter Artikel ist eine nachhaltige Option. Tipps zu diesen Alternativen gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de. Hintergrund zur fehlenden Preistransparenz bei Rabatten Die Verbraucherzentrale Bayern hatte die Masche mit der Unverbindlichen Preisempfehlung bereits im Rahmen einer Stichprobe aus dem Jahr 2022 festgestellt. Die diesjährige Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat das Thema aufgegriffen und gesetzliche Nachbesserungen in der Preisangabenverordnung gefordert. Ziel ist es, die Rechte der Verbraucher zu stärken und die Transparenz bei Preisangaben zu erhöhen. Quelle: Verbraucherzentrale Bayern. |
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