Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine per Videotelefonie in den USA geschlossene Ehe nach deutschem Recht unwirksam ist, wenn die Eheschließungserklärungen von Deutschland aus abgegeben wurden. In dem Fall hatten zwei nigerianische Staatsangehörige im Mai 2021 ihre Ehe vor einer Behörde im US-Bundesstaat Utah geschlossen, während sie sich beide in Deutschland aufhielten. Trotz einer ausgestellten US-Eheurkunde erkannte eine deutsche Meldebehörde die Ehe nicht an.
Das Standesamt legte den Fall zur Klärung vor. Sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht erklärten die Ehe für unwirksam. Diese Entscheidungen wurden nun vom BGH bestätigt.
Laut deutschem Recht müssen Eheschließungen im Inland persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten erfolgen. Da die Eheschließungserklärungen in diesem Fall aus Deutschland übermittelt wurden, hätte die deutsche Formvorschrift eingehalten werden müssen. Die Online-Eheschließung verstößt gegen diese Regel und ist somit nach deutschem Recht nicht gültig.
Quelle: BGH.
Die Entscheidung des BGH bedeutet, dass die Betroffenen ihre Ehe in Deutschland erneut formwirksam schließen können.
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