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Einem Verstorbenen kann der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland nicht aberkannt werden. Das hat das Bundespräsidialamt in einem Schreiben an die Ingolstädter Stadträtin Angela Mayr (Freie Wähler) klargestellt. Mayr hatte angeregt, dem 1993 verstorbenen Verleger Wilhelm Reißmüller die Auszeichnung posthum zu entziehen.
Die Ordenskanzlei verweist auf die geltende Rechtslage: Die mit dem Orden verbundenen Rechte seien höchstpersönlich und endeten mit dem Tod des Ausgezeichneten. Eine nachträgliche Aberkennung sei deshalb nicht möglich. Das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen sehe keine posthume Entziehung vor. Auch ein Prüfverfahren könne nach dem Tod nicht mehr eingeleitet werden.
Reißmüller, ehemaliger Herausgeber des DONAUKURIER in Ingolstadt, war in den vergangenen Jahren wegen seiner publizistischen Tätigkeit während der NS-Zeit zunehmend in die Kritik geraten. Die Stadt Ingolstadt hatte ihm 2021 die Ehrenbürgerwürde posthum aberkannt.
In ihrer Antwort betont die Ordenskanzlei, dass es in der Geschichte der Bundesrepublik auch Ordensverleihungen gegeben habe, die aus heutiger Sicht nicht mehr vertretbar wären. Erst Mitte der 1960er Jahre wurde eine verbindliche Überprüfung der NS-Vergangenheit bei Verleihungsvorschlägen eingeführt.
Zur historischen Aufarbeitung hat das Bundespräsidialamt ein Forschungsprojekt zur eigenen Geschichte im Umgang mit dem Nationalsozialismus abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden 2023 veröffentlicht und sind online abrufbar.
Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.
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