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Bundeswehr zu Drohnenüberflügen und Schutzmaßnahmen

Christian De Lapuente, gemeinsamer Oberbürgermeisterkandidat von SPD, GRÜNEN, UWG, der LINKEN und ÖDP, hat in einer Pressemitteilung gefordert, das Polizeipräsidium Oberbayern Nord mit speziellen Fähigkeiten zur Drohnenabwehr auszustatten. Dies begründete er mit mutmaßlichen Drohnenüberflügen über Militäreinrichtungen in Manching und Neuburg. Der Schutz und die Sicherung von Flughäfen und militärischen Einrichtungen obliegt laut eines Sprechers des Polizeipräsidiums allerdings nicht der Polizei, sondern den jeweiligen Betreibern und der Bundeswehr.

Ein Sprecher des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr äußerte sich zur Thematik auf Nachfrage des Nachrichtenportals O-T(h)öne: In den vergangenen Jahren wurden mehrere hundert mutmaßliche Drohnenüberflüge über Liegenschaften der Bundeswehr gemeldet. Die Motivlagen dieser Überflüge seien vielfältig. Dabei sei es mit der heute verfügbaren Drohnentechnologie und Sensorik durchaus möglich, dass Informationen ausgespäht werden. Eine Spionageabsicht könne jedoch nicht bei allen Drohnensichtungen unterstellt werden.

Ein erster Hinweis auf mögliche Spionage sei, ob während eines Überflugs Informationen von militärischem Interesse hätten gesammelt werden können und wer von diesen Daten profitieren könnte. Dabei würden auch der Drohnentyp und dessen technische Daten analysiert. Es sei jedoch schwierig, Spionage eindeutig nachzuweisen, da handelsübliche Drohnen frei verfügbar seien und ausländische Nachrichtendienste vielfach technische Mittel, einschließlich Drohnen, zur Informationsbeschaffung einsetzen.

Die Bundeswehr verfüge bereits über Drohnendetektions- und Abwehrsysteme, wie etwa das System HP 47, die kontinuierlich an den technologischen Fortschritt angepasst würden. Ein Mix aus Sensoren und Effektoren ermögliche lageangepasste Handlungsoptionen. Zudem werde die Reorganisation der Bundeswehr genutzt, um die Drohnenabwehr organisatorisch zu stärken. Langfristig solle die Abwehr von Drohnen in allen Einheiten und Verbänden der Bundeswehr im Rahmen der allgemeinen Schutz- und Sicherungsaufgaben integriert werden.

Konkretisierte Daten zu Drohnensichtungen und Maßnahmen der Abwehr unterlägen der Geheimhaltung, da aus solchen Informationen Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und die kritische Infrastruktur der Bundeswehr gezogen werden könnten.

Quelle: Eigene Recherche/Berichterstattung.

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