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Compliance für Mitarbeiter – nicht für Stadtratsmitglieder

Zur feierlichen Premiere des 1. Ingolstädter Weihnachtscircus lud der Circus Krone auch Mitglieder des Ingolstädter Stadtrats ein – kostenfrei. In einem Schreiben spricht der städtische Compliance-Beauftragte Dirk Müller von einer „VIP-Premiereneinladung“. Die Einladung wirft grundsätzliche Fragen auf: Für Stadtratsmitglieder existieren in Ingolstadt bislang keine verbindlichen Regeln zum Umgang mit solchen geldwerten Vorteilen.

Das bestätigt auch die Stadtverwaltung auf Anfrage des Nachrichtenportals O-T(h)öne. Für Stadtratsmitglieder gebe es weder formale Wertgrenzen noch Genehmigungspflichten bei der Annahme von Einladungen. Entsprechende verbindliche Vorgaben gälten bislang ausschließlich für Beschäftigte der Stadtverwaltung. Die Entscheidung über eine Teilnahme liege daher bei den einzelnen Mandatsträgern selbst.

Zugleich verweist die Stadt auf allgemeine Grundsätze des Kommunalrechts und auf Compliance-Standards. Maßgeblich sei, dass weder eine tatsächliche noch der Eindruck einer unzulässigen Einflussnahme entstehe. Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben seien auch gesellschaftliche Erwartungen und die öffentliche Wahrnehmung zu berücksichtigen.

Mahnung aus dem Rathaus

O-T(h)öne liegt zudem ein Schreiben des berufsmäßigen Stadtrats und städtischen Compliance-Beauftragten Dirk Müller vor. Darin informiert Müller die Mitglieder des Stadtrats über die VIP-Premiereneinladung des Circus Krone und stellt klar, dass es für ehrenamtliche Mandatsträger bislang weder eine Ehrenordnung noch verbindliche Wertgrenzen gibt.

Gleichzeitig empfiehlt Müller Zurückhaltung. Compliance beschränke sich nicht auf Gesetzestreue, sondern umfasse auch gesellschaftliche Erwartungen. Vor dem Hintergrund der seit Monaten laufenden Diskussionen und Entscheidungen zu teilweise schmerzhaften Einsparungen und Kürzungen bei Zuschüssen und finanziellen Ausstattungen in der Stadt erscheine es nicht angemessen, dass eine herausgehobene Gruppe der Stadtgesellschaft ein Kulturereignis von nicht unerheblichem Wert unentgeltlich in Anspruch nehme.

Den geldwerten Vorteil beziffert Müller konkret: Für Plätze im Ringplatz- und Premiumparkett liege der reguläre Kartenpreis bei 59 Euro pro Person. Eine Notwendigkeit, den Stadtrat in seiner Breite bei Veranstaltungen eines kommerziellen Kulturunternehmens zu repräsentieren, sieht er nicht. Eine Ausnahme macht Müller lediglich für den Oberbürgermeister, der in diesem Fall als Schirmherr und Repräsentant der Stadt auftrete.

Verbindlich ist auch diese Einschätzung nicht. Die Entscheidung über die Annahme der Einladung bleibt bei den einzelnen Mandatsträgern.

Konkrete Fragen, keine Antworten

Bereits vergangenen Donnerstag hatte das Nachrichtenportal O-T(h)öne den Circus Krone in einer Medienanfrage mit konkreten Fragen konfrontiert. O-T(h)öne bat das Unternehmen unter anderem darzulegen, ob vor dem Versand der Einladungen an Stadtratsmitglieder geprüft worden sei, ob dadurch mögliche Compliance-Probleme entstehen könnten und ob hierzu interne oder externe rechtliche Bewertungen vorlagen. Zudem ging es um die Bewertung des geldwerten Vorteils der kostenlosen Premierenkarten im Hinblick auf kommunale Maßstäbe zur Annahme von Vorteilen.

Darüber hinaus fragte O-T(h)öne, ob der durch die Einladung entstehende geldwerte Vorteil vom Unternehmen selbst steuerlich erfasst oder pauschal versteuert werde – oder ob man davon ausgehe, dass die eingeladenen Mandatsträger diesen gegebenenfalls persönlich versteuern müssten. Für diesen Fall wurde auch um Auskunft gebeten, ob die Eingeladenen über den Wert der Einladung und mögliche steuerliche Konsequenzen informiert würden.

Der Circus Krone reagierte auf diese Anfrage nicht. Trotz erneuter Anfrage im Anschluss an die Stellungnahme der Stadt Ingolstadt lag bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine inhaltliche Stellungnahme des Unternehmens vor.

Regelungslücke mit Signalwirkung

Der Vorgang zeigt, dass der Umgang mit derartigen Einladungen im Ingolstädter Stadtrat bislang ungeregelt ist. Während für Mitarbeiter der Stadt verbindliche Compliance-Vorgaben gelten, bleibt es für Stadtratsmitglieder bei Appellen an die Eigenverantwortung. Ob sich daran künftig etwas ändert, lässt die Stadt offen.

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung / Recherche.

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