Sollte der Ingolstädter Oberbürgermeister Christian Scharpf (SPD) im Oktober dieses Jahres zum Wirtschaftsreferenten in München gewählt werden und die Wahl annehmen, muss die Regierung von Oberbayern Neuwahlen ansetzen. Der Münchener Wirtschaftsreferent wird vom dortigen Stadtrat in geheimer Wahl bestimmt. Der Koalitionsvertrag in der Landeshauptstadt München sieht ein Vorschlagsrecht für die SPD vor. Anfang Juli titelte die Süddeutsche Zeitung allerdings: „Riesenkrach im Rathaus: Grüne werfen OB Reiter Koalitions-Boykott vor“.
Scharpf würde im Falle seiner Wahl zum Münchener Wirtschaftsreferenten das Ingolstädter Rathaus schon im März 2025 und damit vor Ende seiner offiziellen Amtszeit im Mai 2026 verlassen. Die Neuwahl seines Nachfolgers würde im Januar oder Februar 2025 stattfinden, so frühzeitig, dass noch eine Stichwahl bis zum Amtsantritt des neuen Stadtoberhaupts möglich wäre. Die Amtszeit eines 2025 gewählten Oberbürgermeisters würde dann bis zum Jahr 2032 dauern.
Einen klaren basisdemokratischen Fahrplan für eine OB-Neuwahl Anfang 2025 hat bereits jetzt die Ingolstädter CSU, der mit dem Kreisvorstand, der Fraktion, den Ortsverbänden und Arbeitsgemeinschaften abgestimmt ist. Die Partei wird ihren OB-Kandidaten in einer Mitgliederversammlung in geheimer Wahl bestimmen. Diese wird erst stattfinden, wenn die Regierung von Oberbayern die Neuwahl angesetzt hat.
Der stellvertretende Ingolstädter CSU-Kreisvorsitzende Christopher Hofmann bestätigt im Gespräch mit dem Nachrichtenportal O-T(h)öne, dass es zwei Bewerber gibt. Die Stadträte Christian Lösel und Michael Kern werden sich bei der Mitgliederversammlung zur Wahl stellen. Beide sind bisher die einzigen CSU-Mitglieder, die bereit sind, eine OB-Kandidatur für die Partei zu übernehmen. Lösel und Kern hatten bereits im Juli im Gespräch mit O-T(h)öne die Bereitschaft zur Kandidatur bestätigt.
Hofmann bezeichnete die Informationen von O-T(h)öne als zutreffend, dass es von mehreren angefragten Personen Absagen für eine OB-Kandidatur gegeben hat, darunter auch von zwei Geschäftsführern städtischer Beteiligungsunternehmen. Sollten noch Bewerber die Bereitschaft für die OB-Kandidatur erklären, können sich diese in der Mitgliederversammlung zur Wahl stellen.
Quelle: Eigene Berichterstattung/Recherche.
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