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Die Stadtratsfraktionen von CSU und Freien Wählern in Ingolstadt fordern in einem Antrag zur nächsten Stadtratssitzung, bei der Vergabe der Planungsleistungen für das sanierungsbedürftige Stadttheater mehr Flexibilität. Die Verwaltung solle den rechtlichen Rahmen über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hinaus ausschöpfen.
Die Stadt plant demnach, allein für die Leistungsphasen 3 und 4 der sogenannten Objektplanung rund elf Millionen Euro auszugeben. Dabei geht es um die Entwurfs- und Genehmigungsplanung – also die Phase, in der die konkreten Pläne für den Umbau des Theaters erstellt und genehmigungsfähig gemacht werden sollen. Nach Ansicht der Antragsteller sei es gerade bei Vorhaben dieser Größenordnung entscheidend, wirtschaftlich, leistungsorientiert und flexibel zu handeln.
Die Fraktionen schlagen vor, bei der Vergabe ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb einzusetzen – ein Instrument nach § 14 der Vergabeverordnung (VgV), das mehr Spielraum bei der Auswahl der Planungsbüros bietet. Auch eine sogenannte funktionale Leistungsbeschreibung gemäß § 31 VgV wird ins Spiel gebracht. Dabei wird nicht jedes Detail vorgegeben, sondern eher das Ziel der Planungsleistung definiert – was später auch innovativere Lösungen ermöglichen kann.
Zudem solle die Stadt eine freie Honorarvereinbarung prüfen. Grundlage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2019. Es erklärte die bis dahin verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit EU-Recht. Seit Inkrafttreten der HOAI 2021 dürfen Kommunen und Architekten die Honorare frei vereinbaren – sofern dies sachlich begründet und dokumentiert wird (§ 7 HOAI).
Die Fraktionen bitten die Verwaltung außerdem um Auskunft zu möglichen finanziellen Risiken: etwa zur Gültigkeit bestehender Planungen bei Verzögerungen, zu bereits zugesagten Fördermitteln und zu deren Reaktion auf Kostensteigerungen. Auch ob sich Förderzusagen bei steigenden Bau- oder Zinskosten automatisch anpassen, soll geklärt werden.
Der Antrag richtet sich gegen eine aus Sicht der Fraktionen zu starre Vergabepraxis. Ziel sei es, Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz bei Großprojekten besser zu verbinden – im Rahmen des geltenden Rechts.
Allein für die Leistungsphasen 3 und 4 der Objektplanung veranschlagt die Stadt derzeit rund elf Millionen Euro. Nach Ansicht der Antragsteller ist es bei Projekten dieser Größenordnung entscheidend, wirtschaftlich, leistungsorientiert und rechtssicher zu vergeben. Die Verwaltung solle daher vorhandene Spielräume konsequent nutzen.
Zusätzlich fordern die Fraktionen Aufklärung über mögliche finanzielle und förderrechtliche Risiken. Sie wollen wissen, wie lange die bisherigen Planungen nutzbar bleiben, welche Förderzusagen bereits vorliegen und wie diese auf Verzögerungen oder Kostensteigerungen reagieren würden.
Der Antrag versteht sich als Aufforderung an die Verwaltung, traditionelle Vergabepraxis zu überdenken. Ziel sei eine Planung, die gestalterische Qualität mit Wirtschaftlichkeit und Transparenz verbindet – innerhalb der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten.
Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.
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