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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier früherer Fondsmanager der Londoner Duet-Gruppe wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe bestätigt. Die Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom Februar 2024 blieben erfolglos.
Die beiden Angeklagten waren im Jahr 2010 an Cum-Ex-Geschäften beteiligt, bei denen über einen von der Hamburger Varengold Bank initiierten Fonds Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 92 Millionen Euro erstattet wurden – obwohl die Abgaben zuvor nicht entrichtet worden waren.
Als Partner der Duet-Gruppe gaben die Angeklagten die Zustimmung zu den Geschäften, organisierten die Finanzierung, warben Anlegergelder ein und trafen Absprachen mit der Leerverkäuferseite. Dafür erhielten sie jeweils rund 1,9 Millionen Euro. Das Landgericht Bonn verhängte Freiheitsstrafen von vier Jahren und zehn Monaten sowie drei Jahren und sechs Monaten. Die Vermögenswerte wurden eingezogen.
Die Steuerbehörden konnten den entstandenen Schaden inzwischen bei der Depotbank des Fonds vollständig sichern. Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun rechtskräftig.
Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung.
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