Anzeige

Debatte um Sparkassen-Geld für gemeinnützige Zwecke

In Ingolstadts kritischer Haushaltslage rückt auch die Sparkasse stärker in den Blick. Im Ausschuss für Finanzen und Personal ging es um die Frage, ob die Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt mehr Geld für gemeinnützige Zwecke ausschütten könnte. Die politische Forderung liegt nahe. Über die Gewinnverwendung der Sparkasse entscheidet der Stadtrat aber nicht unmittelbar.

Auslöser war ein Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe. Die Stadt solle gemeinsam mit den Kommunen im Wirkungsbereich der Sparkasse und der Sparkasse selbst prüfen, ob erzielte Unternehmensgewinne ausgeschüttet werden könnten. Die ÖDP verwies dabei auf die schwierige Finanzlage vieler Kommunen und auf Hinweise des Hessischen Rechnungshofs, Einnahmepotenziale stärker in den Blick zu nehmen. Zur Einordnung führte die ÖDP außerdem an, dass die deutschen Sparkassen 2024 nach ihren Angaben fast 16 Milliarden Euro Gewinn erzielt hätten; nach Abzug von Vorsorgereserven seien 7,3 Milliarden Euro Gewinn vor Steuern verblieben. Für die Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt nannte die Gruppe für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 jeweils einen Gewinn von 11,3 Millionen Euro. Schon eine teilweise Ausschüttung könne, so die Argumentation, einen siebenstelligen Betrag bringen; bei einer anteiligen Verteilung würde nach Darstellung der ÖDP mehr als die Hälfte auf Ingolstadt entfallen. Frei verwendbar wäre solches Geld allerdings nicht: Nach der im Antrag zitierten Satzungsregelung dürften abgeführte Bilanzgewinne nur für öffentliche Zwecke eingesetzt werden, die mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse vereinbar sind.

Raimund Köstler (ÖDP) sagte im Ausschuss, seine Gruppe könne die Stellungnahme der Verwaltung inhaltlich nachvollziehen. Aus seiner Sicht dürfe es aber nicht bei einer Bekanntgabe bleiben. Weil es sich um einen Antrag gehandelt habe, müsse auch darüber abgestimmt werden. Zugleich verwies Köstler darauf, dass die Sparkasse nach seiner Darstellung kurz nach dem Antrag von sich aus mehr Geld an gemeinnützige Organisationen ausgeschüttet habe. Man werde weiter versuchen, darauf einzuwirken.

Finanzreferent Franz Fleckinger zog in der Sache eine klare Grenze. Die Verwaltung habe geprüft und gebe das Ergebnis bekannt. „Sie haben hier keinerlei Einflussmöglichkeiten“, sagte Fleckinger an den Ausschuss gerichtet. Entscheidend sei der Verwaltungsrat der Sparkasse. Die Stadt könne das Prüfergebnis vorlegen, aber nicht selbst über die Ausschüttung entscheiden. Fleckinger verwies auf eine umfangreiche Prüfung und eng abgestimmte Unterlagen.

Die Debatte drehte sich danach weniger um eine einzelne Zahlung als um die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Sonderkonstrukt. Veronika Peters (SPD) fragte, nach welchen Kriterien Gewinnausschüttungen, Spenden und Sponsoring entschieden würden und ob der Stadtrat dazu überhaupt Näheres erfahren könne. Fleckinger verwies auf Sparkassengesetz, Bayerische Sparkassenordnung und interne Vorgaben. Ausschüttungen, Spenden und Sponsoring seien unterschiedlich zu behandeln, auch steuerlich.

Eine wichtige Rolle spielt nach Fleckingers Darstellung die Eigenkapitalausstattung. Die Sparkasse strebe eine Quote von 20 Prozent an. Aktuell liege sie nach Angaben der Sparkasse bei 17,1 Prozent. In diesem Rahmen machten Vorstand und Verwaltungsrat Vorschläge zur Gewinnverwendung. Die Entscheidung liege letztlich beim Verwaltungsrat.

Ganz erledigt war das Thema damit im Ausschuss aber nicht. Markus Reichhart (FREIE WÄHLER) erinnerte daran, dass die Sparkasse eine öffentlich-rechtliche Einrichtung sei. Dankbarkeit für Ausschüttungen sei das eine, die öffentliche Rolle der Sparkasse das andere. Politisch könne es Gewicht haben, wenn Vertreter im Verwaltungsrat auf höhere Ausschüttungen hinwirkten.

Auch Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE.) knüpfte an frühere Debatten über Sparkassenfilialen an. Die Argumentation sei damals ähnlich gewesen. Sie stellte die Frage, ob Parteien, deren Mitglieder im Verwaltungsrat sitzen, nicht zumindest politisch Einfluss nehmen könnten. Für sie geht es dabei nicht nur um Wirtschaftlichkeit, sondern auch um Gemeinwohl und öffentlichen Auftrag.

Jakob Schäuble (FDP) formulierte die grundsätzliche Kritik am schärfsten. Er bezeichnete die Sparkasse im Vergleich zu anderen städtischen Töchtern als „sehr spezielles“ und „sehr intransparentes“ Konstrukt. Das Sparkassengesetz sei aus seiner Sicht „absolut überholt und reformbedürftig“. Darüber müsse in den kommenden Jahren deutlich mehr gesprochen werden.

Fleckinger hielt dem die rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Grenzen entgegen. Die Stadt hafte für neue Verbindlichkeiten der Sparkasse nicht mehr. Die frühere Gewährträgerschaft spiele dafür keine Rolle mehr. Zudem setzten Aufsicht, Wirtschaftsprüfer und Sparkassenverbände enge Rahmen für Ausschüttungen. Vorstände und Aufsichtsgremien würden angehalten, sorgsam mit Gewinnausschüttungen umzugehen.

Am Ende blieb die Stellungnahme der Verwaltung ohne Entscheidung über höhere Ausschüttungen. Der Wunsch danach steht weiter im Raum, politisch wie haushalterisch. Unmittelbar einlösen kann ihn der Stadtrat nicht.

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.

Diesen Beitrag teilen