Anzeige

DGB: Signal für faire Löhne

Die Bundesregierung hat das Bundestariftreuegesetz beschlossen. Öffentliche Aufträge sollen künftig bevorzugt an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt den Kabinettsbeschluss, fordert aber Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Das geplante Gesetz sieht vor, dass Unternehmen nur dann Bundesaufträge erhalten, wenn sie sich an einen geltenden Tarifvertrag halten. Die Regelung greift ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Ziel ist es, Lohndumping zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

DGB-Chefin Yasmin Fahimi sprach von einem wichtigen Schritt. Der Gesetzesentwurf greife eine langjährige Forderung der Gewerkschaften auf und könne die Tarifbindung stärken. Allerdings kritisiert der DGB mehrere Ausnahmen. So soll die Tariftreuepflicht nicht für Lieferleistungen und nicht für Aufträge zur Bedarfsdeckung der Bundeswehr gelten. Auch die geplante Mindestauftragsdauer von zwei Monaten, ab der tarifvertragliche Arbeitszeiten greifen, wird als zu hoch eingeschätzt.

Nach Angaben des DGB würde mehr als ein Viertel der jährlich rund 22.000 Bundesaufträge nicht unter das Gesetz fallen. Die Gewerkschaft fordert daher niedrigere Schwellenwerte, eine Ausweitung des Geltungsbereichs und verbindliche Kontrollmechanismen.

Fahimi erwartet, dass der Bundestag den Entwurf noch in diesem Jahr beschließt. Der Bund werde in den kommenden Jahren umfangreich investieren – dabei sollten Unternehmen bevorzugt werden, die Tarifverträge einhalten.

Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung des DGB.

Diesen Beitrag teilen
Anzeige