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Die Strafanzeige im Zusammenhang mit dem Ammoniakeinsatz in der Scheelestraße ist nun auch Thema im DONAUKURIER, dem Ingolstädter Leitmedium. Die Lokalzeitung gehört zur Mediengruppe Bayern und berichtet in ihrer heutigen Printausgabe über den Vorgang.
Bereits am 24. Juni hatte das Nachrichtenportal O-T(h)öne berichtet, dass der Einsatz durch eine Strafanzeige gegen den damaligen Einsatzleiter der Feuerwehr eine neue Dimension bekommen hat. Der Anzeigeerstatter ist dem Autor des örtlichen Medienkleinunternehmens namentlich bekannt; es handelt sich wie bereits berichtet um eine Person mit erheblichem fachlichem Hintergrund im Feuerwehrwesen. Ein üblicher Hinweis auf die vorangegangene Erstberichterstattung, die den Vorgang öffentlich machte, findet sich im Beitrag des DONAUKURIER nicht.
Eine Strafanzeige ist, wie mehrfach berichtet, kein Nachweis für ein Fehlverhalten. Sie bedeutet zunächst nur, dass ein Sachverhalt den Ermittlungsbehörden zur Prüfung vorgelegt wurde. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.