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Dr. Christian Scharpf: Beschlossene Rotation der LINKEN im künftigen Stadtrat nicht gesetzeskonform

Dr. Christian Scharpf: Beschlossene Rotation der LINKEN im künftigen Stadtrat nicht gesetzeskonform

O-T(h)öne hat die CSU-Fraktionsvorsitzende im Ingolstädter Stadtrat, die Oberbürgermeisterkandidatin der GRÜNEN und die  Oberbürgermeisterkandidaten der SPD, der Bürgergemeinschaft (BGI), der FREIEN WÄHLER, der Unabhängigen Demokraten (UDI), der ÖDP und der FDP um eine Antwort zu folgender Fragestellung gebeten:

„Wie bewerten Sie das von der Ingolstädter LINKEN beschlossene Rotationsprinzip zur Stadtratswahl am 15.3.2020?"

Siehe auch diese Berichterstattung: Ingolstadt: LINKE-Stadtratsmitglieder nur für 3 Jahre – Rotation beschlossen

SPD-Oberbürgermeisterkandidat, Dr. Christian Scharpf, beantwortet die Fragestellung wie folgt:

"Mit Blick auf die Kommentarliteratur zur Gemeindeordnung ist die Frage nach der Bewertung des Linken-Beschlusses schnell beantwortet: "Das planmäßige Auswechseln von ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern während der durch Art. 31 Abs. 2 Satz 1 auf sechs Jahre festgesetzten Wahlperiode des Gemeinderats (sog. Rotationsprinzip) ist weder mit dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung, noch mit Art. 19 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 2 und 4 zu vereinbaren und deshalb rechtswidrig." Widtmann/Grasser/Glaser, Kommentar zur Bayerischen Gemeindeordnung, Art. 31, Rn. 8

Die Partei Die Linke kann ein einmal gewähltes Stadtratsmitglied nicht zwingen, sein Amt aufzugeben. Es wäre auch ein eigenartiges Demokratieverständnis: Der Gesetzgeber hat die Wahlperiode auf sechs Jahre festgelegt, der Wähler hat für sechs Jahre seine Wahl getroffen. Das zurücktretende Stadtratsmitglied muss den Rücktritt begründen. Ein Rotationsbeschluss einer Partei ist kein zulässiger Rücktrittsgrund. Außerdem muss der Stadtrat über den Antrag auf Amtsniederlegung eines Stadtratsmitglieds einen Beschluss fassen und zustimmen. Juristisch und politisch erscheint mir der Linken-Beschluss ein Rohrkrepierer zu sein."

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