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Ein bekannter Ingolstädter Unternehmer ist vom Landgericht erneut wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die 5. Strafkammer bestätigte damit das frühere Urteil der 1. Strafkammer, das im vergangenen Jahr vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Mannes kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung Revision an.
Dem 53-Jährigen wird zur Last gelegt, am 3. Mai 2022 in seiner Kampfsportakademie in Ingolstadt eine damals 18-jährige Praktikantin zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Die 1. Strafkammer hatte ihn im November 2023 bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil im Juni 2024 wegen Mängeln in der Beweiswürdigung auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Ingolstadt zurück.
Quelle: Eigene Berichterstattung.
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