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Dritter Bürgermeister hauptamtlich?

Die Frage, ob der dritte Bürgermeister künftig hauptamtlich oder ehrenamtlich in Ingolstadt tätig sein soll, konnte in der Geschäftsordnungskommission des Stadtrats bis Mitte April nicht abschließend geklärt werden. Das ist aus Stadtratskreisen zu hören. Die Ehrenamtlichkeit wurde unter anderem von der stärksten Fraktion im neuen Stadtrat, der CSU, im zurückliegenden Kommunalwahlkampf gefordert.

Dass selbst diese zentrale Personalfrage offen bleibt, zeigt, worum es in den vergangenen Wochen hinter verschlossenen Türen tatsächlich ging – und wie schwer selbst grundlegende Weichenstellungen fallen. Denn parallel dazu wird in der Geschäftsordnungskommission an etwas gearbeitet, das weit über einzelne Ämter hinausgeht: an den Regeln, nach denen Politik in Ingolstadt künftig funktioniert, ausgestaltet und ausgestattet wird.

Seit der Kommunalwahl tagt das Gremium mehrfach. Sitzung für Sitzung, die sich über Wochen erstreckten. Es geht um die Struktur: Wie viele Ausschüsse braucht die Stadt künftig noch? Welche Aufgaben werden gebündelt? Welche Zuständigkeiten werden verschoben? Und welche Kommissionen und Beiräte bleiben bestehen – oder werden durch andere, weniger verbindliche Formate ersetzt?

Ferner um organisatorische Grundlagen: Wie soll die Arbeit des Stadtrats künftig ablaufen, wie werden Entscheidungen vorbereitet, wie greifen Gremien ineinander? Es sind Fragen, die nach außen technisch wirken – tatsächlich aber darüber entscheiden, wie Politik organisiert ist und wer wo Einfluss ausüben kann.

Und schließlich geht es um den sensibelsten Bereich: das Geld. Wie wird politische Arbeit finanziell ausgestattet? Wie werden Stadtratsmitglieder für ihre Tätigkeit entschädigt? Welche Mittel erhalten Fraktionen, welche Zusatzleistungen sind vorgesehen? Und vor allem: Wo kann gekürzt werden – und wo nicht?

Der Auftrag an die Kommission ist eindeutig. Die Stadtrats- und Gremienarbeit soll effizienter werden. In der aktuellen Haushaltslage bedeutet das vor allem: Sie soll günstiger werden. Die Verwaltung liefert dazu die Grundlage. Sie entwickelt Modelle, legt Varianten vor, rechnet Einsparpotenziale durch – auch in einer Größenordnung, die über das hinausgeht, was politisch ohne Weiteres konsensfähig erscheint. Maximalvorschläge, die zeigen, was möglich wäre, wenn der politische Wille entsprechend weit reichen würde.

Was davon am Ende übrig bleibt, entscheidet die Politik. Und erfahrungsgemäß ist es genau dieser Schritt, in dem aus weitgehenden Ansätzen abgeschwächte Lösungen werden. Und genau dieser Prozess bleibt im Verborgenen – vollständig und strukturell.

Die Öffentlichkeit wird erst erfahren, wie das neue Regelwerk konkret aussieht und was sich gegenüber der bisherigen Geschäftsordnung geändert hat, wenn es dem Stadtrat zur Abstimmung vorliegt. Welche Vorschläge ursprünglich auf dem Tisch lagen, wie weit sie gingen, wo Einschnitte möglich gewesen wären – und an welcher Stelle sie reduziert wurden –, wird nicht nachvollziehbar sein. Die Beratungen finden nicht öffentlich statt. Einblick in Positionen, Abwägungen und Kompromisse gibt es nicht. Eine öffentliche Kontrolle dieses Prozesses ist damit faktisch ausgeschlossen.

Dabei gehört die Geschäftsordnung – neben der Wahl der Bürgermeister – zu den zentralen Beschlüssen zu Beginn einer Wahlperiode. Es geht nicht nur um Abläufe. Es geht um politische Vertretung, um Einfluss – und um Macht in den Gremien. Und es geht um Entscheidungen in eigener Sache. Denn der Stadtrat legt hier fest, unter welchen Bedingungen er künftig arbeitet – organisatorisch wie finanziell – und welche Ausstattung ihm selbst zur Verfügung steht.

Am Ende wird sich zeigen, wie viel vom formulierten Sparwillen tatsächlich übrig bleibt. Eine Messlatte liegt längst auf dem Tisch: die Erhöhung der Grundsteuer B. Ein Beitrag, den der Stadtrat der Bürgerschaft zur Konsolidierung der Stadtfinanzen zugemutet hat. Rund satte 33 Prozent. Dort war die Entscheidung öffentlich. Diese sind bei den Betroffenen im Geldbeutel spürbar.

Wie weit die Konsequenzen reichen, wenn der Stadtrat über die eigenen Strukturen, Bedingungen und finanziellen Spielräume entscheidet, bleibt abzuwarten. Die Maßstäbe aber sind bereits mit 33 Prozent gesetzt.

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.

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