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Das Bistum Eichstätt wird gegen einen Priester aus dem Dekanat Ingolstadt ein kirchliches Strafverfahren führen. Das Dikasterium für die Glaubenslehre im Vatikan beauftragte die Diözese nach Abschluss einer internen Untersuchung mit der Durchführung des Prozesses.
Der Geistliche war nach Bekanntwerden von Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs vom Dienst freigestellt worden. Das Bistum informierte die Staatsanwaltschaft und erstattete Strafanzeige. Während der staatlichen Ermittlungen ruhte das kirchenrechtliche Verfahren. Nach deren Einstellung im Jahr 2024 wurde die Voruntersuchung fortgesetzt und im Oktober desselben Jahres mit der Empfehlung beendet, einen Strafprozess einzuleiten.
Der Diözesanadministrator will für das Verfahren einen Sondergerichtshof mit externen Kirchenrechtlern einsetzen. Der Priester weist die Vorwürfe zurück. Bis zum Abschluss des Prozesses gilt die Unschuldsvermutung.
Die betroffenen Pfarreien wurden nach den Vorgaben der Interventionsordnung informiert.
Betroffene können sich an folgende unabhängige Stellen wenden:
Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung des Bistums Eichstätt.
