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Die Pflegeversicherung ist in Not, darüber besteht kaum Streit. Strittig ist, wem die Bundesregierung die Rechnung präsentiert. Der nun bekannt gewordene Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz soll die Finanzen stabilisieren und die Versorgung besser steuern. Sozialverbände, Gewerkschaften und Krankenkassen sehen darin jedoch vor allem ein Paket, das Pflegebedürftige, Angehörige und Beitragszahlende belastet.
Der Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium setzt unter anderem auf Pflegebegleitung, Prävention und eine stärkere Planung der Versorgung vor Ort. Diese Ansätze werden von mehreren Seiten ausdrücklich anerkannt. Doch sie gehen aus Sicht der Kritiker einher mit Leistungskürzungen, höheren Zugangshürden und zusätzlichen Belastungen.
Der Paritätische Gesamtverband wirft der Bundesregierung vor, keine strukturelle Reform vorzulegen. Besonders kritisch sieht der Verband die geplanten Änderungen bei den Zuschüssen zu den Eigenanteilen im Pflegeheim. Schon heute zahlen Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Jahr eines Heimaufenthalts im Schnitt 3.245 Euro im Monat selbst. Wenn Entlastungen später greifen, könnten gerade neu aufgenommene Pflegebedürftige stärker belastet werden. Zudem kritisiert der Paritätische, dass kein echter Bestandsschutz vorgesehen sei, falls bereits Pflegebedürftige neu begutachtet werden.
Der Sozialverband VdK warnt vor höheren Zugangsschwellen zur Pflegeversicherung. Nach seiner Einschätzung könnten künftig jährlich 120.000 Menschen keinen Pflegegrad mehr erhalten, weitere 100.000 würden niedriger eingestuft. Der Verband erkennt zwar an, dass die geplante Pflegebegleitung Familien im Alltag helfen kann. Zugleich hält er es für widersprüchlich, den Entlastungsbetrag ausgerechnet in den ersten drei Monaten einer Pflegebedürftigkeit abzusenken, wenn Angehörige Unterstützung organisieren müssen.
DGB und ver.di richten den Blick vor allem auf Beschäftigte und pflegende Angehörige. Ver.di kritisiert die geplante Aussetzung der Tariflohnpflicht in der Altenpflege bis Ende 2030. Die Gewerkschaft befürchtet, dass dies die Arbeitsbedingungen verschlechtert und den Personalmangel verschärft. Der DGB sieht in dem Entwurf kein Reformkonzept, sondern ein Sparpaket. Beide kritisieren zudem die geplante Absenkung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige.
AOK-Bundesverband und GKV-Spitzenverband bewerten den Entwurf nüchterner, aber ebenfalls deutlich kritisch. Die AOK spricht von einem Mix aus Strukturverbesserung, Leistungskürzung und Zusatzbelastung. Der GKV-Spitzenverband hält Einschnitte angesichts der Finanzlage zwar grundsätzlich für nachvollziehbar, nennt das Gesamtpaket aber unausgewogen. Beide Seiten bemängeln, dass Bund und Länder zu wenig Verantwortung übernehmen. Gefordert werden unter anderem Steuerzuschüsse für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die Erstattung pandemiebedingter Kosten und eine stärkere Beteiligung der Länder an Investitionskosten.
Damit ist die politische Auseinandersetzung vorgezeichnet. Dass die Pflegeversicherung reformiert werden muss, bestreitet kaum jemand. Die offene Frage lautet, ob diese Reform vor allem bei den Pflegebedürftigen spart – oder ob Bund, Länder und Beitragszahler breiter in die Pflicht genommen werden.
Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf Mitteilungen des Paritätischen Gesamtverbandes, des DGB, des Sozialverbands VdK, von ver.di, des AOK-Bundesverbandes und des GKV-Spitzenverbandes; redaktionell bearbeitet.