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Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer haben 2024 einen neuen Höchstwert erreicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts setzten die Finanzverwaltungen bundesweit 13,3 Milliarden Euro fest – ein Plus von 12,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Den größten Anteil hatte die Erbschaftsteuer mit 8,5 Milliarden Euro, 9,5 Prozent mehr als 2023. Damit legte sie erstmals seit 2021 wieder zu, als sie mit 9,0 Milliarden Euro ihren bisherigen Spitzenwert erreichte. Die Schenkungsteuer stieg 2024 um 17,8 Prozent auf 4,8 Milliarden Euro und hat sich damit seit 2021 mehr als verdoppelt.
Weniger Betriebsvermögen übertragen
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr Vermögensübertragungen im Wert von 114,7 Milliarden Euro veranlagt. Nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigen Positionen blieben 113,2 Milliarden Euro steuerlich berücksichtigt – 6,8 Prozent weniger als 2023. Ausschlaggebend war ein deutlicher Rückgang beim Betriebsvermögen: Es sank um 27,9 Prozent auf 21,5 Milliarden Euro. Besonders stark fiel der Rückgang bei großen Übertragungen über 26 Millionen Euro aus, die sich nahezu halbierten.
Dagegen stiegen die Werte bei Grundstücken leicht auf 46,4 Milliarden Euro sowie bei sonstigem Vermögen – etwa Bankguthaben und Wertpapieren – auf 37,8 Milliarden Euro. Auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen legte auf 1,6 Milliarden Euro zu.
Mehr Erbschaften, weniger Schenkungen
Während das übertragene Vermögen durch Erbschaften 2024 um 4,8 Prozent auf 64,1 Milliarden Euro wuchs, nahmen Schenkungen deutlich ab. Sie sanken um 18,6 Prozent auf 49,1 Milliarden Euro. Bei den Schenkungen gingen vor allem die Anteile an Kapitalgesellschaften und das übertragene Betriebsvermögen zurück, bei großen Schenkungen um mehr als die Hälfte. Nur land- und forstwirtschaftliches Vermögen legte hier leicht zu.
Steuervergünstigungen rückläufig
Die Steuerbegünstigungen nach § 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz – die unter anderem auf Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteile angewandt werden – gingen 2024 spürbar zurück. Bei Erbschaften wurden sie mit 4,0 Milliarden Euro berücksichtigt, ein Minus von 1,5 Prozent. Bei Schenkungen halbierte sich der Wert fast auf 13,1 Milliarden Euro.
Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes.
