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Erbschaftsteuer neu denken

Das ifo Institut spricht sich für eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer aus. Vorgeschlagen wird ein einfaches Modell mit einem einheitlichen Steuersatz von etwa zehn Prozent für alle Vermögensarten. Hohe persönliche Freibeträge sowie großzügige Stundungsregelungen, insbesondere für Betriebsvermögen, sollen erhalten bleiben. Im Gegenzug sollen bestehende Sonderregelungen und Vergünstigungen entfallen.

Nach Einschätzung des Instituts führt das derzeitige System zu einer teils sehr ungleichen Steuerlast. Ein niedriger und einheitlicher Steuersatz könne diese Verzerrungen reduzieren und zugleich sicherstellen, dass Unternehmenserben die Abgaben tragen können. Eine Abschaffung der Sonderregeln ohne gleichzeitige Senkung des Steuersatzes wäre aus Sicht des Instituts dagegen existenzbedrohend für viele mittelständische Betriebe.

Für Vermögensarten mit geringer Liquidität, etwa Betriebsvermögen oder Immobilien, sieht der Reformvorschlag eine niedrig verzinste Stundung vor. Freibeträge und eine Differenzierung nach Verwandtschaftsgrad sollen weiterhin möglich bleiben. Zudem empfiehlt das Institut, die Freibeträge künftig regelmäßig an die Entwicklung der Immobilien- und Vermögenspreise anzupassen. Die seit mehr als 15 Jahren unveränderten Freibeträge hätten angesichts deutlich gestiegener Preise zu erheblichen Verzerrungen geführt.

Die konkrete Höhe von Steuersatz und Freibeträgen müsse politisch festgelegt werden. Nach Berechnungen des Instituts könne das Modell so ausgestaltet werden, dass das Gesamtaufkommen der Erbschaftsteuer unverändert bleibt. Institutpräsident Clemens Fuest verweist zudem auf geringere Bürokratie- und Anpassungskosten durch ein deutlich vereinfachtes System.

Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung des ifo Instituts; redaktionell bearbeitet.

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