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Ermittlungsverfahren eingestellt

Eine im Oktober vergangenen Jahres freigestellte Mitarbeiterin eines Kindergartens im Dekanat Ingolstadt des Bistums Eichstätt darf wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat das Ermittlungsverfahren gegen sie mangels Tatnachweis eingestellt.

Das Bistum hatte die Mitarbeiterin freigestellt, nachdem es von laufenden polizeilichen Ermittlungen erfahren hatte. Zur Aufklärung des Vorwurfs arbeitete die Betroffene uneingeschränkt mit den zuständigen Behörden und dem Bistum zusammen, heißt es in einer Pressemitteilung der Diözese.

Gemäß der kirchlichen Interventionsordnung unterstützt das Bistum Eichstätt die Rückkehr der Mitarbeiterin. Dies umfasst unter anderem die Information der Gremien der betroffenen Einrichtung sowie psychosoziale Gespräche, wird weiter ausgeführt. Das Bistum betonte, dass das Wohl der Kinder in der Einrichtung zu jeder Zeit oberste Priorität habe.

Quelle: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung des Bischöflichen Ordinariats der Diözese Eichstätt.

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