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In Eichstätt sind möglicherweise fehlerhafte Merkblätter mit Briefwahlunterlagen ausgegeben worden. Die Stadt informiert, dass bei der Verteilung der Unterlagen vereinzelt Anleitungsbögen für eine mögliche Stichwahl beigefügt gewesen sein könnten.
Auf diesen Merkblättern ist lediglich dargestellt, wie der Stimmzettel für die Landrats- und Oberbürgermeisterwahl in den weißen Stimmzettelumschlag einzulegen ist. Die Stimmzettel für die Kreistags- und Stadtratswahl sind dort nicht ausdrücklich abgebildet. Nach Angaben der Stadt müssen jedoch sämtliche Stimmzettel in den weißen Stimmzettelumschlag gelegt werden.
Lose Stimmzettel im roten Wahlbrief können zur Ungültigkeit der Stimme führen. Beim Öffnen des Wahlbriefs würden in diesem Fall Wahlschein und Stimmzettel gleichzeitig sichtbar, womit der Grundsatz der geheimen Wahl nicht mehr gewahrt wäre.
Betroffen sind laut Stadt ausschließlich Unterlagen, die zwischen dem 17. und 19. Februar abgeholt oder versandt wurden. Unterlagen, die vor dem 17. oder nach dem 19. Februar ausgegeben wurden, seien nicht betroffen.
Wer seine Unterlagen aufgrund der missverständlichen Anleitung falsch zusammengestellt hat, kann im Rathaus einen neuen roten Wahlbriefumschlag sowie einen neuen weißen Stimmzettelumschlag erhalten. Stimmzettel und Wahlschein werden nicht neu ausgestellt.
Auch Wählerinnen und Wähler, die ihre Unterlagen bereits eingeworfen oder per Post zurückgesandt haben, können diese auf Wunsch erneut im Rathaus aushändigen lassen, um sie zu öffnen und korrekt neu zu verpacken. Wer seine Unterlagen ordnungsgemäß zusammengestellt hat, muss nichts unternehmen.
Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung der Stadt Eichstätt; redaktionell bearbeitet.