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Feuerwehrhaus Hundszell: Erweiterung auch als Mietlösung

Das Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Hundszell wird von einem privaten Eigentümer vermietet. Und auch mit der geplanten Erweiterung soll es bei dieser Konstruktion bleiben.

Auf Anfrage des Nachrichtenportals O-T(h)öne teilt die Stadt mit, die Stellungnahme erfolge „nach Rücksprache mit dem zuständigen Referenten für Recht, Sicherheit und Ordnung, Dirk Müller“. Stadtsprecher Michael Klarner nennt als Ziel, „die logistischen Strukturen des bestehenden Gebäudes an die heutigen Anforderungen anzupassen, damit die Arbeitsbedingungen der FF Hundszell zu verbessern und gleichzeitig einen kostenintensiven kommunalen Neubau zu vermeiden“. Die Stadt nutze hierfür „eine Erweiterungsmöglichkeit im Bestand des privaten Eigentümers“.

Der „Eigentümer und Vermieter des bestehenden Feuerwehrgerätehauses“ werde demnach ein Gebäude eines ehemaligen Geflügelhofs in unmittelbarer Nähe in diesem Jahr abreißen und dort eine Mehrzweckhalle für eigene Zwecke errichten lassen. In dieser Halle mietet die Stadt zusätzliche Flächen an – eine Fahrzeughalle für ein LF10, Umkleiden für Männer und Frauen, Sanitärräume mit WC sowie Lager- und eine kleine Werkstattfläche. Hinzu kommt eine teilweise Neuordnung des Außengeländes mit 13 Parkplätzen.

Die Stadt bezeichnet das Modell als „Erweiterungsbau auf ergänzender Pachtbasis“. Planung, Bau und Finanzierung erfolgen „auf Risiko des Eigentümers“. Ein Public-Private-Partnership-Modell im klassischen Sinn sei dies nicht; die vertragliche Ausgestaltung entspreche einem langfristigen Gewerbemietverhältnis.

Die Investitionskosten für Abriss und Neubau trägt der Eigentümer vollständig. Die Refinanzierung erfolgt „flächenmäßig anteilig“ über eine Ergänzung zum laufenden Mietvertrag für die Erweiterungsfläche mit Laufzeitanpassung bis Januar 2037; eine Verlängerungsoption ist gegeben. Baukosten entstehen der Stadt nicht. Sie zahlt für die zusätzlich angemieteten Flächen eine vertraglich vereinbarte Miete.

Der Stadtrat hat sich mit dem Vorhaben bereits befasst. Den Masterplan für die Infrastruktur der Feuerwehrgerätehäuser beschloss das Gremium am 26. Februar 2025 in öffentlicher Sitzung. Die Flächenerweiterung für das Feuerwehrgerätehaus Hundszell wurde am 29. Juli 2025 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen. Die Öffentlichkeit sei ausgeschlossen worden, weil die Vorlage „konkrete Vertragskonditionen und schutzwürdige wirtschaftliche Interessen des Vertragspartners“ betroffen habe.

Die vereinbarte Miete sei im Rahmen der Beschlussfassung „unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten geprüft und mit Alternativlösungen verglichen“ worden. Welche Alternativen im Einzelnen geprüft wurden, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Angemietet würden „nur die Flächen, die sie zum ordnungsgemäßen Betrieb des Feuerwehrgerätehauses Hundszell tatsächlich benötigt“. Eine Übernahme der Erweiterungsflächen durch die Feuerwehr ist nicht vor dem vierten Quartal 2026 vorgesehen.

Zur personellen Lage teilt die Stadt mit, die Freiwillige Feuerwehr Hundszell habe in den letzten Jahren über „ca. 35 bis 40 Mitglieder“ verfügt. Aufgrund eines Führungswechsels auf der gesamten Kommandantenebene sei der Bestand auf „ca. 30 Mitglieder“ gesunken; diese Zahl erhole sich derzeit wieder. Die gesetzliche Mindeststärke zur Besetzung eines Löschfahrzeugs in Gruppenstärke beträgt mindestens 27 Mitglieder. „Aktuell ja“, lautet die Antwort auf die Frage, ob diese erreicht werde. Die Dauerhaftigkeit hänge – wie bei allen Freiwilligen Feuerwehren – von der Mitgliederentwicklung, insbesondere der Nachwuchsgewinnung, sowie den demografischen Rahmenbedingungen ab. Zur Stärkung der Ausrückesicherheit besteht seit mehreren Jahren eine Alarmierungsgemeinschaft mit der Feuerwehr Haunwöhr. Auf die Frage nach Einschränkungen der Einsatzfähigkeit in den vergangenen Jahren antwortet die Stadt knapp: „Nein.“

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.

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