FFP2-Maskenpflicht im Landratsamt Eichstätt

(ot) Ebenso wie im Einzelhandel gilt ab Montag, 18.01.2021, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch im Landratsamt Eichstätt. Daher weist das Landratsamt darauf hin, dass die Landratsamtsdienststellen ab Montag auch von Bürgern nur mit FFP2-Maske betreten werden können. Zudem bedarf es der vorherigen Vereinbarung eines Termins. Das betrifft die für den termingebundenen Parteiverkehr geöffneten Dienststellen in Eichstätt und Lenting.
Quelle: Die Erstellung des Artikels erfolgte unter der Verwendung einer Pressemitteilung des Landratsamtes Eichstätt.