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FREIE WÄHLER, FDP und Junge Union bilden Ausschussgemeinschaft im künftigen Stadtrat

FREIE WÄHLER, FDP und Junge Union bilden Ausschussgemeinschaft im künftigen Stadtrat

(tt) Als Gerücht war seit Donnerstagabend in Ingolstadt im Umlauf, dass FREIE WÄHLER, FDP und Junge Union im Stadtrat künftig eine Ausschussgemeinschaft bilden. Nun ist es offiziell. Oberbürgermeister Christian Scharpf versendete dazu am heutigen Nachmittag eine Mail an Mitglieder des Stadtrates, um diese über die neue Ausschussgemeinschaft zu informieren.

Hintergrund ist das nachfolgende Schreiben von FREIE WÄHLER, FDP und Junge Union an Scharpf:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Scharpf,

die Fraktion der Freien Wähler und die Ausschussgemeinschaft der FDP und JU haben sich zu einer gemeinsamen Ausschussgemeinschaft gemäß Art. 33 ff BayGO für die Gremien, die mit 7 Sitzen und weniger nach dem Verfahren Saint-Laguë-Scheppers besetzt werden.  Insbesondere handelt es sich um folgende Gremien: Rechnungsprüfungsausschuss, Sportkommission, Kuratorium Volkshochschule, Aufsichtsrat COM-IN, Aufsichtsrat Gemeinnützige Wohnungsbau Gesellschaft mbH, Aufsichtsrat Landesgartenschau Ingolstadt 2020 GmbH, Aufsichtsrat Stadtbus Ingolstadt GmbH, Aufsichtsrat SWI Beteiligungen GmbH, Aufsichtsrat Klinikum Ingolstadt GmbH/ Alten- und Pflegeheim GmbH/ Beteiligungsgesellschaft mbH/ Dienstleistungs- und Gebäudemanagement GmbH, Krankenhauszweckverband Verbandsausschuss, Zweckverband Donauhalle Verbandsversammlung, Zweckverband Müllverwertungsanlage Region Ingolstadt Verbandsversammlung und Verbandsausschuss, Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Verbandsversammlung, Zweckverband Zentralkläranlage Verbandsausschuss, Stiftungsrat Heilig-Geist-Spital-Stiftung.

Begründung: Sowohl die Fraktion der Freien Wähler als auch die Ausschussgemeinschaft FDP/ JU finden in den genannten Ausschüssen keine direkte Berücksichtigung, aus diesem Grund kann hierfür eine Ausschussgemeinschaft begründet werden. Die grundsätzliche Zulässigkeit einer mehrfachen Ausschussgemeinschaft ergibt sich aus der Entscheidung des BayVGH vom 17. März 2004 (4 BV 03.117).

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