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Die Ingolstädter SPD-Stadtratsfraktion fordert wie berichtet eine Änderung der Berechnung der Gastschulbeiträge, die im Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) geregelt sind. Nach Ansicht der Sozialdemokraten könnte eine Anpassung der Regelung langfristig Einsparungen in Millionenhöhe für die Stadt Ingolstadt ermöglichen.
Das Nachrichtenportal O-T(h)öne bat die Landräte aus Pfaffenhofen, Eichstätt und Neuburg/Schrobenhausen über die jeweiligen Pressestellen um Bewertung der SPD-Forderung, die Regelung der Gastschulbeiträge zu verändern.
Landkreis Pfaffenhofen:
Landrat Albert Gürtner ließ durch einen Sprecher erklären: „Der Landrat legt großen Wert auf eine objektive und sachliche politische Diskussion. Angesichts der aktuellen politischen Lage und des bevorstehenden Wahlkampfs hat er sich jedoch entschieden, sich in dieser spezifischen Frage nicht zu äußern. Wir möchten vermeiden, dass unsere Stellungnahme als parteipolitische Einflussnahme interpretiert wird“.
Landkreis Eichstätt:
Landrat Alexander Anetsberger teilte über die Pressestelle des Landratsamtes mit, dass aufgrund der allgemein gehaltenen Antragstellung eine Bewertung des Vorschlages leider nicht erfolgen kann.
Ein Sprecher des Landratsamtes hat sich zu den Herausforderungen bei den Gastschulbeiträgen geäußert. „Gastschulbeiträge sind immer wieder ein komplexes Thema und werden bekanntlich nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz in den Gastschulbeitragspauschalen alle zwei Jahre angepasst. Allerdings wird der Schulaufwand und nicht der Investitionsaufwand berücksichtigt“, erklärte der Sprecher. Besonders in Städten sei die Situation problematisch, da die Infrastruktur oft auf die Bedürfnisse der Umlandgemeinden ausgerichtet sei. Ähnliches gelte auch für das Verhältnis zwischen Randkommunen und anderen Landkreisen.
Grundsätzlich, so betonte der Sprecher, solle eine möglichst wohnortnahe Schulversorgung gewährleistet werden. „Wie weit der Vorstoß für einen erleichterten Zugang von Schülern zu Schulen außerhalb ihres Wohnorts damit im Zusammenhang steht, mag nicht beurteilt werden“, führte der Sprecher weiter aus. Auch die Frage der Beförderungskosten bleibe offen. Überdies würden mögliche Zweckverbandslösungen bei der Diskussion nicht berücksichtigt. „Hier fallen keine Gastschulbeiträge unter den beteiligten Kommunen an. Der definierte Umverteilungsschlüssel – hier 1 Ingolstadt : 2 Landkreis Eichstätt – sollte sich zum Beispiel auch bei den Schülerzahlen widerspiegeln. Aktuell stehen 229 Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Eichstätt 565 aus Ingolstadt gegenüber“, erläuterte der Sprecher.
Die alle zwei Jahre erfolgende Anpassung der Gastschulbeitragspauschalen im Rahmen des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes wirke sich direkt auf die Zahlungen zwischen den betroffenen Kommunen aus. Der Sprecher stellte jedoch klar, dass diese Anpassungen lediglich den Schulaufwand und nicht den darüber hinausgehenden Investitionsaufwand berücksichtigten. Dies könne dazu führen, dass Investitionen in die Schulinfrastruktur nicht in vollem Umfang ausgeglichen würden.
Der Landkreis Eichstätt habe über viele Jahre hinweg unter verschiedenen Landräten und Amtsperioden einen klaren Schwerpunkt auf Bildung gesetzt. „Wie auch aktuell – siehe Gymnasium Gaimersheim und Förderschule Kösching – wurde bedarfsorientiert sehr viel in die Schulen und in die Schullandschaft investiert“, erklärte der Sprecher. Diese Investitionen hätten jedoch immer wieder zu Verschiebungen bei der Gastschulthematik geführt. So ziehe unter anderem das Gymnasium in Beilngries regelmäßig Gastschüler aus den Nachbarlandkreisen an. Im Realschulbereich erhalte der Landkreis hingegen mehr Gastschulbeiträge, als er selbst zahlen müsse.
Angesichts der Forderung der SPD-Fraktion im Ingolstädter Stadtrat betonte der Sprecher die Schwierigkeit, konkrete Auswirkungen einer Änderung abzuschätzen: „Somit lässt sich anhand der allgemeinen Forderung nicht erkennen, welche konkrete Auswirkung eine Änderung – in welcher Form auch immer – auf den Landkreis haben wird.“ Eine verbindliche Stellungnahme des Landrats sei daher nicht möglich, da die Forderung zu allgemein gehalten sei.
Landkreis Neuburg/Schrobenhausen:
Landrat Peter von der Grün ließ durch einen Sprecher erklären, dass dieser „keine Themen zum Ingolstädter OB-Wahlkampf kommentieren möchte“.
Quelle. Eigene Berichterstattung/Recherche.