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Glühwein gehört auf vielen Weihnachtsmärkten zur Grundausstattung. Was in die Tassen darf, ist gesetzlich festgelegt. Das Getränk besteht aus Wein, Zucker und Gewürzen wie Zimt oder Nelken. Aromastoffe sind erlaubt, Farbstoffe nicht. Der Alkoholgehalt muss zwischen 7 und 14,5 Prozent liegen. Zusätze wie Wasser, Tee, Fruchtsaft oder andere Alkoholarten sind ausgeschlossen. Fruchtglühweine beruhen dagegen auf Fruchtwein und dürfen Saft enthalten.
Beim Punsch sind die Vorgaben deutlich lockerer. Eine verbindliche Rezeptur gibt es nicht. Traditionell wird er aus Arrak, Zucker, Tee oder Wasser, Zitrone und Gewürzen gemischt. Unter dem gleichen Namen gelangen heute aber auch Varianten mit Fruchtsaft, Wein, Rum oder anderen Branntweinen in den Handel – oft ergänzt um Aromen und weitere Zusatzstoffe.
Wer Glühwein in Flaschen kauft, bekommt seit 2023 mehr Transparenz, allerdings meist digital. Hersteller müssen Zutaten und Nährwerte offenlegen, dürfen diese jedoch per QR-Code bereitstellen. Auf der Flasche selbst stehen nur Alkohol- und Energiegehalt.
Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern.
