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Die im sogenannten Goldschatz-Verfahren verhängten Strafen haben Bestand. Der Bundesgerichtshof hat die vom Landgericht Ingolstadt ausgesprochenen Freiheitsstrafen bestätigt. Vier Angeklagte waren dort im Juli 2025 zu Gesamtfreiheitsstrafen von vier Jahren und neun Monaten bis zu elf Jahren verurteilt worden.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Einbruch in das Kelten-Römer-Museum in Manching in der Nacht zum 22. November 2022. Dabei wurden 483 keltische Goldmünzen aus dem ersten Jahrhundert vor Christus sowie drei weitere Münzen gestohlen. Verhandelt wurden daneben zahlreiche Einbrüche in Ladengeschäfte.
Das Landgericht hatte die vier Angeklagten unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt. Allerdings wurde nicht allen die Tat in Manching zugerechnet: Einen der Angeklagten sprach die Strafkammer von diesem Vorwurf frei, weil sie von seiner Schuld nicht überzeugt war.
Mit Beschlüssen vom 18. August 2026 bestätigte der Bundesgerichtshof die vom Landgericht verhängten Strafen vollumfänglich.
Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung des Landgerichts Ingolstadt; redaktionell bearbeitet.