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Gratis-Kopie der Patientenakte

Patientinnen und Patienten erhalten künftig Anspruch auf eine kostenlose Kopie ihrer Behandlungsakte. Der Bundestag hat am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Der AOK-Bundesverband bewertet die Neuregelung als Fortschritt. Nach Angaben des Verbandes setzt das Bundesjustizministerium damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in deutsches Recht um. Arztpraxen und Kliniken sollen verpflichtet werden, auf Wunsch die erste Kopie der vollständigen Behandlungsakte unentgeltlich bereitzustellen.

Gleichzeitig sieht die AOK weiteren Änderungsbedarf. Eine gemeinsame Befragung mit dem Aktionsbündnis Patientensicherheit zeige, dass Patientinnen und Patienten bislang häufig erhebliche Hürden überwinden müssten, um Zugang zu ihren Unterlagen zu erhalten. Aus Sicht des Verbandes fehlen bislang wirksame rechtliche Konsequenzen, wenn die Einsicht in die Akte ohne Begründung verweigert wird.

Auch die Struktur der Behandlungsunterlagen steht in der Kritik. Die AOK fordert gesetzliche Vorgaben zur Aufbereitung der Akten, um weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzten einen schnellen Überblick über frühere Behandlungen und deren Ergebnisse zu ermöglichen.

Mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung plädiert der Verband zudem für eine Ausweitung des Einsichtsrechts. Patientinnen und Patienten sollten nachvollziehen können, wer auf ihre digitale Akte zugegriffen hat und welche Änderungen vorgenommen wurden. Außerdem solle das Einsichtsrecht auch weitere behandlungsrelevante Unterlagen umfassen, etwa Hygienepläne oder Dokumentationen zu Medizinprodukten.

Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung des AOK-Bundesverbandes; redaktionell bearbeitet.

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