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Haushalt im Notlauf: Ingolstadt muss radikal sparen

Ingolstadt befindet sich in der größten Finanzkrise seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Stadt, jahrzehntelang vom Wohlstand ihrer Industrie getragen, steht vor einem Haushaltsjahr ohne Haushalt. Bereits im September hatte Oberbürgermeister Michael Kern (CSU) eingeräumt, dass das Defizit statt der erwarteten 30 inzwischen 60 bis 80 Millionen Euro pro Jahr beträgt. Die Lage hat sich seither nicht stabilisiert: Für 2026 rechnet die Verwaltung nun mit Unterdeckungen von 80 bis 100 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt. Eine Genehmigung des Haushalts durch die Regierung von Oberbayern ist damit nahezu ausgeschlossen. Ab Januar gilt für die gesamte Stadtverwaltung automatisch die vorläufige Haushaltsführung – voraussichtlich das ganze Jahr über.

Damit greifen Regeln, die wenig Spielraum lassen. Ausgaben sind nur erlaubt, wenn sie auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen oder eine notwendige Aufgabe unaufschiebbar ist. Die Verwaltung legt diese Vorgaben bewusst eng aus. Neue Projekte bleiben tabu, bestehende Aktivitäten müssen sich am geringstmöglichen Standard orientieren. Technisch existiert zwar ein Haushalt – allerdings nur als fiktives Zahlenwerk im städtischen System. Die dort sichtbaren Ansätze haben keinerlei rechtliche Wirkung. Jede einzelne Ausgabe muss nach den Regeln geprüft werden, die die Gemeindeordnung für Zeiten ohne genehmigten Haushalt vorsieht.

Der Leitfaden der Kämmerei, der heute auf der Tagesordnung des Stadtrates steht, formuliert dafür ein strenges Raster. Eine Aufgabe darf nur finanziert werden, wenn sie bereits in Vorjahren bestanden hat, wenn sie notwendig ist und wenn ihre Verschiebung einen Schaden verursachen würde. Bestehende Standards werden grundlegend hinterfragt, bei freiwilligen Leistungen besonders hart. Was nicht unbedingt sein muss, findet nicht statt. Neue Aufgaben sind ausgeschlossen, außer wenn eine gesetzliche Vorgabe neu entsteht.

Um die Ausgaben zusätzlich zu drosseln, hinterlegt die Verwaltung interne Sperren: zehn Prozent bei Pflichtaufgaben, dreißig Prozent bei freiwilligen Leistungen.

Besonders im Fokus stehen Zuschüsse an Dritte. Leistungen, die die Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben unterstützen, werden fortgeführt, aber auf Angemessenheit geprüft. Vertraglich geregelte Zuschüsse müssen auf mögliche Kündigungen hin untersucht werden. Auszahlungen sollen – wo möglich – aufgeschoben oder in monatlichen bis quartalsweisen Beträgen gestreckt werden. Bei freiwilligen Zuschüssen gilt ein sehr strenges Kriterium: Nur wenn das Überleben des Vereins oder Trägers davon abhängt, sollen Gelder fließen. Andernfalls entfällt die Unterstützung.

Im Vermögenshaushalt bleibt der Handlungsspielraum minimal. Baumaßnahmen dürfen nur weitergeführt werden, wenn sie im Vorjahr bereits finanziert waren und die Mittel gesichert sind. Als Baubeginn gilt die erste Vergabe eines Bau- oder Ausbaugewerks. Neue Projekte sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um dringende Fälle wie Brand- oder Hochwasserschäden. Jede Ausnahme erfordert eine Einzelfallprüfung, die von der Verwaltung als aufwendig beschrieben wird .

Anschaffungen für Schulen und Kitas sind nur im notwendigen Umfang möglich. Beschaffungen für Pflichtaufgaben bedürfen der Einzelgenehmigung des berufsmäßigen Finanzstadtrats. Für freiwillige Aufgaben werden Anschaffungen nur in dringenden Ausnahmefällen genehmigt. Das dafür vorgesehene Formular verlangt eine genaue Begründung, Angaben zur Unaufschiebbarkeit und entsprechende Unterlagen wie Angebote .

Die finanziellen Grenzen sind eng. Investitionskredite dürfen ohne Sondergenehmigung nur bis zu 9,7 Millionen Euro aufgenommen werden – ein Viertel des Durchschnitts der vier Vorjahre. Gleichzeitig plant die Stadt, den Kassenkreditrahmen auf die maximal zulässigen 117,6 Millionen Euro zu erhöhen. Die Zahlen zeigen eine Kommune, die ihre Liquidität nur mit Mühe sichern kann und im Tagesgeschäft von kurzfristigen Kreditlinien abhängig ist.

Die Verwaltung verlangt eine lückenlose Dokumentation jeder Ausgabe in der vorläufigen Haushaltsführung. Bei freiwilligen Leistungen ist die schriftliche Begründung Pflicht. Einnahmen oder Ausgaben ab 50.000 Euro müssen der Stadtkasse sofort gemeldet werden – ebenso Verzögerungen oder Forderungsausfälle. Dieses engmaschige Verfahren soll verhindern, dass der Kassenbestand unbemerkt ins Risiko gerät .

Die Kämmerei erstellt quartalsweise Berichte über Ausgabesperren, Ausnahmen, Einzelgenehmigungen und Liquiditätsrisiken, die dem Finanzausschuss vorgelegt werden. Damit entsteht ein Kontrollinstrument, das weit über den üblichen Verwaltungsbetrieb hinausgeht. Denn klar ist: Ingolstadt arbeitet 2026 nicht unter normalen Bedingungen. Der Ausnahmezustand wird zum System. Projekte geraten ins Stocken, Standards sinken, und die Verwaltung muss unter immer engeren Vorgaben funktionsfähig bleiben. Wann wieder ein regulärer Haushalt möglich sein wird, ist derzeit völlig offen.

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.

Weiterführender Link: https://www4.ingolstadt.de/sessionnet/si0056.php?__ksinr=13613

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