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Ingolstadt: Antrag auf Kürzung der Stadtratsentschädigungen

Angesichts der klammen Haushaltslage in Ingolstadt versuchen LINKE und ÖDP etwas, das in Kommunalparlamenten selten beliebt ist: Sie wollen die eigenen Entschädigungen kürzen. In der Sondersitzung des Stadtrats am morgigen Donnerstag ab 16 Uhr im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, steht ihr Antrag auf der Tagesordnung. Geplant ist ein Einschnitt von 20 Prozent – für alle Stadtratsmitglieder, befristet bis April 2026, dem Ende der laufenden Wahlperiode.

Die städtische Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung regelt die Zahlungen an Mandatsträger im Detail. Die Grundentschädigung für ehrenamtliche Ratsmitglieder liegt bei 1.073 Euro im Monat. Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich die volle Grundentschädigung; ab dem sechsten Mitglied einer Fraktion wird außerdem eine Pauschale von 49 Euro pro Kopf gezahlt. Stellvertretende Vorsitzende beziehen die Hälfte der Grundentschädigung. Werden zwei gleichberechtigte Vorsitzende benannt, teilen sie sich die Summe der regulären und stellvertretenden Funktionszulage. Ausschusssprecher bekommen die halbe Grundentschädigung, der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses ein Viertel. Ortssprecher beziehen ebenfalls die halbe Grundentschädigung.

Hinzu kommt ein Sitzungsgeld von 57 Euro pro Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats, seiner Ausschüsse, Kommissionen und Beiräte. Das gleiche Sitzungsgeld wird für grundsätzlich eine Vollsitzung der Stadtratsfraktionen oder Ausschussgemeinschaften pro Woche gezahlt. Für Klausurtagungen gilt dieselbe Pauschale – allerdings nur für maximal sieben Tage im Jahr. Für Sitzungen von Entscheidungsgremien städtebaulicher Wettbewerbe liegt das Sitzungsgeld bei 29 Euro je angefangener Stunde.

Dazu kommen Ersatzleistungen. Arbeitnehmern wird ein nachgewiesener Verdienstausfall erstattet; zahlt der Arbeitgeber freiwillig weiter, werden ihm die Aufwendungen einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge ersetzt. Selbstständige erhalten eine Pauschale von 29 Euro je angefangener Stunde Sitzung vor 19 Uhr. Den gleichen Stundensatz erhalten Ratsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht. Letzteres wird in der Regel nur angenommen, wenn mindestens eine pflegebedürftige Person oder ein Kind bis zu einem Alter von 16 Jahren betreut wird. Innerhalb des Stadtgebiets wird einmal pro Tag eine halbe Stunde Wegezeit anerkannt, außerhalb zusätzliche Wegezeiten nach Nachweis. Alle Ersatzleistungen werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Für auswärtige Tätigkeiten gelten – unabhängig davon – Reisekosten und Tagegelder nach dem Bayerischen Reisekostengesetz.

Bereits seit dem 1. Januar 2025 sind sämtliche Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Ersatzleistungen pauschal um zehn Prozent gekürzt, wie es die 2024 geänderte Satzung vorsieht. Der neue Antrag würde die Einschnitte deutlich vertiefen. Linke und ÖDP argumentieren, dass die Bevölkerung die bisher beschlossenen Sparmaßnahmen längst spürt und der Stadtrat deshalb selbst ein Zeichen setzen müsse.

Und die Stadtgesellschaft schaut genau hin. Viele Ingolstädter registrieren aufmerksam, wie das Gremium mit diesem Antrag umgeht. Manche erinnern sich an Momente, in denen öffentliche Wahrnehmung Entscheidungen kippte. Die Brent-Spar-Affäre Mitte der 1990er ist ein Beispiel: Shell wollte eine ausgediente Ölplattform im Atlantik versenken, Greenpeace protestierte, der öffentliche Druck wuchs – und der Konzern gab nach. Später folgte die bekannte Werbekampagne: „Wir haben verstanden.“

Ob aus dem Ingolstädter Stadtrat morgen vor der Kommunalwahl ein ähnliches Signal kommt, ein kommunales „Wir haben verstanden“, bleibt offen. Ebenso möglich ist eine Vertagung – oder dass das Thema in die nächste Wahlperiode verschoben wird. Klar ist nur: Dieses Mal wird es niemand übersehen.

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.

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