Das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom Juni des letzten Jahres, wegen Vergewaltigung einer Praktikantin, wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Dies teilte der BGH heute Mittag in einer Presseinformation mit.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts führte der Angeklagte am 3. Mai 2022 an einer in einem seiner Unternehmen tätigen 18-jährigen Schülerpraktikantin gegen deren erkennbaren Willen den Oralverkehr durch. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben, teilt der BGH mit. Die Sache muss vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt neu verhandelt werden.
Quelle: BGH.
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