Werden Sie Unterstützer:in von O-T(h)öne
Machen Sie mit bei „Die Berichterstattung von O-T(h)öne ist mir etwas wert“. Ihre Mithilfe trägt dazu bei, dieses Angebot fortzuführen.


Wieder kein Bestand vor dem Bundesgerichtshof: Die Karlsruher Richter haben auch das zweite Vergewaltigungsurteil des Landgerichts Ingolstadt gegen einen Ingolstädter Unternehmer aufgehoben und den Fall zur neuen Verhandlung zurückverwiesen.
Es ist bereits das zweite Mal, dass ein Schuldspruch in diesem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof scheitert. Schon im Juni 2024 hatten die Richter ein erstes Urteil wegen Fehlern in der Beweiswürdigung kassiert und das Verfahren zurückverwiesen.
Im Mai 2025 verurteilte eine andere Strafkammer des Landgerichts den Angeklagten erneut – wieder zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Doch auch dieses Urteil hielt der rechtlichen Überprüfung nicht stand. Der 1. Strafsenat beanstandete abermals die Beweiswürdigung und hob die Entscheidung einschließlich der zugrunde liegenden Feststellungen auf.
Im Kern geht es um den Vorwurf, der Angeklagte, ein Unternehmer aus Ingolstadt, habe am 3. Mai 2022 eine 18-jährige Praktikantin in einem seiner Unternehmen gegen deren erkennbaren Willen zu sexuellen Handlungen veranlasst. Das Landgericht wertete dies als Vergewaltigung.
Der Fall wird nun ein drittes Mal verhandelt – allerdings nicht mehr in Ingolstadt. Zuständig ist künftig eine Strafkammer des Landgerichts München I. Ein rechtskräftiges Urteil liegt damit weiterhin nicht vor.
Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs; redaktionell bearbeitet