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Die Ingolstädter Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen erneuten Vorstoß zur Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen in der Gastronomie unternommen. Bereits im Juli 2023 hatte die Fraktion einen ähnlichen Antrag gestellt, der jedoch vertagt wurde, um den Ausgang eines Rechtsstreits zur Verpackungssteuer der Stadt Tübingen abzuwarten. Nach der abschließenden Bestätigung der Rechtmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht sieht die GRÜNE-Fraktion nun den Weg frei für ihr Vorhaben.
„Mehrweg ist das Gebot der Stunde“, erklärt Christian Höbusch, Fraktionsvorsitzender der Ingolstädter GRÜNEN, und betont die ökologischen Vorteile wiederverwendbarer Verpackungen. Jede Wiederverwendung einer Mehrwegverpackung verbessere deren CO₂-Bilanz und reduziere den Verbrauch von Ressourcen und Energie. Dies trage maßgeblich zur Schonung der Umwelt und zur Bekämpfung des Klimawandels bei.
Obwohl seit Januar 2023 bundesweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht, Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke anzubieten, zeigt sich laut Höbusch, dass dies in der Praxis nur eingeschränkt umgesetzt und genutzt wird. Die GRÜNEN sehen in einer Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen ein wirksames Mittel, um den Einsatz von Mehrwegalternativen zu fördern und eine nachhaltigere Konsumkultur in der Gastronomie zu etablieren.
Der Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt darauf ab, eine Satzung zur Einführung dieser Steuer zu erarbeiten. Die letztendliche Entscheidung liegt beim Stadtrat, ob eine derartige neue Steuer in Ingolstadt eingeführt wird.
Quelle: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN Ingolstadt