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Ein spektakulärer Vorfall ereignete sich am Donnerstagnachmittag am Hauptbahnhof Ingolstadt: Ein 40-jähriger Mann sprang auf einen abfahrenden ICE und hielt sich während der Fahrt zwischen zwei Waggons an Kabelsträngen fest. Der Zug erreichte dabei eine Geschwindigkeit von bis zu 282 km/h. Glücklicherweise blieb der Mann unverletzt.
Gegen 15:00 Uhr erhielt die Bundespolizeiinspektion Nürnberg eine Mitteilung vom Polizeipräsidium Oberbayern Nord, dass Zeugen beobachtet hatten, wie der Mann auf den abfahrenden ICE 786 sprang, der von München nach Lübeck unterwegs war. Die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn lokalisierte den betroffenen Zug, und auf Anweisung der Bundespolizei brachte der Triebfahrzeugführer den ICE zu einem kontrollierten Nothalt am Bahnhof Kinding.
Ein zufällig mitreisender Polizeibeamter der Landespolizei stellte den ungarischen Mann, der sich ohne Fahrschein im Zug befand, fest und nahm ihn in Gewahrsam. Anschließend wurde er im Nürnberger Hauptbahnhof an die Bundespolizei übergeben.
Ermittlungen ergaben, dass der Mann bereits in München ohne Ticket in den Zug gestiegen war. Am Hauptbahnhof Ingolstadt verließ er den ICE, um eine Zigarette zu rauchen. Als sich die Türen schlossen und der Zug abfuhr, sprang er auf eine Halterung zwischen zwei Waggons, um laut eigener Aussage sein Gepäck nicht unbeaufsichtigt weiterreisen zu lassen. Während der Fahrt klammerte er sich an ummantelten Kabelsträngen fest. Technische Aufzeichnungen des ICE zeigten, dass der Zug zwischen Ingolstadt und Kinding eine Spitzengeschwindigkeit von 282 km/h erreichte.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen eingeleitet. Zudem erwartet ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer betriebsstörenden Handlung.
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor den lebensgefährlichen Risiken des sogenannten Zugsurfens. Personen, die Menschen auf oder an Zügen entdecken, werden aufgefordert, sofort die Bundespolizei, Rettungsdienste oder das Bahnpersonal zu informieren.
Quelle: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung der Bundespolizei.