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Ingolstadt: Massive Einsparungen beim Personal

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung legt die Stadt Ingolstadt heute dem Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Wirtschaft und Arbeit eine Beschlussvorlage zur Vorberatung vor, in der Maßnahmen zur Reduzierung der Personalausgaben und ein konsolidiertes Verfahren zur Deckung zusätzlicher Personalbedarfe vorgestellt werden. Ziel ist eine Einsparung von rund 6 Millionen Euro im Jahr 2026, was etwa 75 bis 80 Vollzeitäquivalenten entspricht. Die Umsetzung soll über pauschale Kürzungen bei den Personalressourcen erfolgen. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen, der Personalabbau soll durch natürliche Fluktuation und interne Aufgabenverlagerungen erfolgen.

Ein weiterer Bestandteil ist die systematische Aufgabenkritik, mit der die Stadtverwaltung ihre Aufgaben auf Einsparpotenziale hin überprüft, heißt es in der Sitzungsvorlage für die Stadtratsmitglieder. Die freiwilligen und pflichtigen Aufgaben aller Ämter werden schrittweise anhand einer Rangliste analysiert. In mehreren Phasen werden bis zu 40 Bereiche untersucht. Ziel ist eine Einsparung von 10 bis 12 Millionen Euro, wobei Anpassungen je nach Entwicklung von Tarifabschlüssen oder zwingend nötigen Neueinstellungen möglich sind. Die jeweiligen Referate sind für die Erarbeitung der Vorschläge zuständig, unterstützt durch die Organisations- und Personalentwicklung, Kämmerei und das Personalamt.

Zukünftige unabdingbare Personalbedarfe sollen grundsätzlich nur noch über ein stellenplanneutrales Verfahren gedeckt werden. Dabei erfolgt die Schaffung neuer Stellen ausschließlich durch Umschichtungen innerhalb oder zwischen Referaten, ohne die Gesamtzahl der Planstellen zu erhöhen. Die Zahl solcher Stellen ist auf 20 Vollzeitäquivalente pro Jahr begrenzt. Grundlage für die Auswahl bildet eine standardisierte Priorisierungsmatrix mit gesetzlichen, wirtschaftlichen, kundenorientierten und organisatorischen Kriterien. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat jeweils im Juli zur Entscheidung vorgelegt.

Zusätzlich werden Ausnahmetatbestände definiert, bei denen auch außerhalb des Planstellenverfahrens neue Stellen geschaffen werden dürfen. Dazu zählen vollständig durch Fördermittel finanzierte Stellen, Personal zur Erfüllung von Förderbedingungen oder Anstellungsschlüsseln, Stellen zur Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen sowie unabweisbare Bedarfe. Über jede dieser Schaffungen entscheidet der Stadtrat separat. Um das Einsparziel nicht zu gefährden, soll deren Anteil an der Gesamtzahl der Planstellen jährlich unter einem Prozent bleiben. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt am 10. April in der Plenumssitzung des Stadtrates.

Quelle: Eigene Berichterstattung.

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