Ingolstadt: Parteien halten sich im derzeitigen Wahlkampf nicht an Regeln

Von Thomas Thöne
Der Ingolstädter Stadtrat hat klare Regeln für die Plakatierung im Wahlkampf erlassen. In der Plakatierungsverordnung, Stand August 2021, heißt es unter anderem: "Plakatträger/Plakatständer dürfen nicht an Geländern von Brücken, Unter- und Überführungen, sonstigen städtischen Geländern und Verteilerkästen an engen und unübersichtlichen Straßenstellen sowie im Bereich von scharfen Kurven angebracht oder aufgestellt werden; ebenso auf Radwegen, vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten entfernt". Ferner heißt es in der Verordnung: "Der Aufstell- und Befestigungsort darf nur mit einem Plakatständer/Plakatträger belegt werden. Eine Entfernung von mindestens 100 m zwischen den einzelnen Plakatträgern/Plakatständern der gleichen Partei ist vom Aufsteller einzuhalten. Die Plakatständer sind so aufzustellen, dass sie die Sichtverhältnisse für Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen". Zahlreiche Bereiche, gerade in der Innenstadt, dürfen gar nicht plakatiert werden.
Wer derzeit allerdings in Ingolstadt unterwegs ist, wird im Landtags- und Bezirkstagswahlkampf zahlreiche Verstöße von Parteien gegen die Plakatierungsverordnung feststellen. Offensichtlich traut sich die Stadtverwaltung nicht, Maßnahmen zur Einhaltung der vom Stadtrat beschlossenen Verordnung zu ergreifen. Noch vor 20 Jahren war das anders. Da wurden die Parteien informiert, dass sie ihre von der Stadt eingesammelten Plakatständer im städtischen Bauhof abholen können. Da stellt sich aktuell die Frage, warum war das früher möglich und heute nicht?
Wer als Politiker zu Recht von der Bürgerschaft die Einhaltung von Regeln erwartet, sollte sich auch selbst daran halten, sonst ist er unglaubwürdig. Parteien haben keinen Freibrief. Es wird Zeit, dass Plakatierungen, die nicht der Verordnung entsprechen, von der Stadtverwaltung einkassiert werden – und zwar kostenpflichtig. Bei anhaltenden Verstößen sollten Ordnungsgelder verhängt werden, so wie diese jedem Bürger drohen, der wild in der Stadt plakatiert.
Die aktuelle Plakatierungsverordnung finden Sie unter dem Buchstaben P unter https://www.ingolstadt.de/stadtrecht