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In Ingolstadt wurden in den vergangenen Jahren regelmäßig Hundebissvorfälle registriert. Die Stadt teilt auf Nachfrage des Nachrichtenportals O-T(h)öne mit, dass 2021 zwölf Menschen verletzt wurden, 2022 fünfzehn, 2023 neun, 2024 erneut zwölf und 2025 zehn. Auch andere Hunde waren betroffen: 2021 wurden elf Tiere verletzt, 2022 und 2023 jeweils fünf, 2024 erneut fünf und 2025 vier.
Die Statistik erfasst jeden sicherheitsrechtlich relevanten Vorfall im Zusammenhang mit einem Hund. Eine Differenzierung nach Art oder Schwere der Verletzungen erfolgt nicht. Eine statistische Trendbewertung nimmt die Stadt nach eigenen Angaben nicht vor. Die Ursachen und Umstände der Vorfälle seien zu unterschiedlich, um daraus eine Entwicklung abzuleiten. Hundebissfälle würden grundsätzlich als Einzelfälle behandelt.
Über ordnungsrechtliche Maßnahmen entscheidet die jeweils zuständige Wohnsitzgemeinde des Hundehalters. Je nach Sachverhalt reicht das Spektrum von Belehrungen oder Verwarnungen über Leinen- oder Maulkorbpflichten bis hin zu Haltungsauflagen oder der Sicherstellung eines Hundes. Maßgeblich ist dabei stets die Verhältnismäßigkeit. Gegen entsprechende Anordnungen können Halter rechtlich vorgehen.
Eine schematische Zuordnung einzelner Vorfälle zu konkreten Maßnahmen ist nach Angaben der Stadt nicht möglich. Nicht alle Auflagen werden formell per Bescheid angeordnet, teils akzeptieren Halter Maßnahmen freiwillig und schriftlich.
Zum jüngsten Hundebissvorfall im Stadtteil Haunwöhr im Januar 2026 liegen der Stadt derzeit noch keine vollständigen Erkenntnisse vor. Die Ermittlungen der Polizei dauern an. Erst nach Abschluss dieser Ermittlungen können ordnungsrechtliche Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls angeordnet werden. Die strafrechtliche Einordnung fällt in die Zuständigkeit der Polizei.
Zur Prävention verweist die Stadt auf bestehende Regelungen, darunter Leinenpflichten in städtischen Grünanlagen sowie eine Anleinverordnung für bestimmte Hunde im Altstadtbereich. Ein genereller Leinenzwang für das gesamte Stadtgebiet sei rechtlich nicht zulässig.
Transparenzhinweis: Antwort der Stadt Ingolstadt auf unsere Nachfrage; redaktionell bearbeitet.
