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Im Finanzausschuss wurde am vergangenen Mittwoch der sogenannte Dachbeschluss zur Haushaltssicherung und -stabilisierung vorberaten – eine Vorlage, die den finanziellen Handlungsspielraum der Stadt für Jahre prägen soll. Finanzreferent Franz Fleckinger machte dabei deutlich, dass kurzfristige Einsparungen allein nicht mehr ausreichen.
Die bisherigen Konsolidierungsschritte seien notwendig gewesen, hätten die strukturellen Probleme jedoch nicht gelöst. Zwei Maßnahmenpakete mit einem Volumen von über 57 Millionen Euro sowie weiteren 25 bis 30 Millionen Euro seien bereits beschlossen oder befänden sich in Umsetzung. Hinzu kämen Erlöse aus dem Verkauf nicht mehr benötigter städtischer Immobilien. „Ein Grundstück konnte jetzt veräußert werden“, sagte Fleckinger. Die Beurkundung stehe kurz bevor, weitere Verkäufe sollten folgen.
Eine Lücke von bis zu 90 Millionen Euro
Dennoch bleibt die finanzielle Lücke erheblich. Für den ersten Planungslauf bezifferte Fleckinger das Defizit im Verwaltungshaushalt auf „durchschnittlich 88 bis 90 Millionen Euro“. Die angeordneten Haushaltssperren – eine im Frühjahr, eine weitere im Herbst 2025 – führten zwar zu Einsparungen von rund 20 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt sowie etwa fünf Millionen Euro im Vermögenshaushalt. „Alle diese Maßnahmen werden nicht ausreichen, die neuen Unterdeckungsbeträge auszugleichen“, stellte der Finanzreferent klar.
Die Folgen seien absehbar. Für das Jahr 2026 rechnet die Verwaltung nicht mit einer Genehmigung der Kreditaufnahme und der Verpflichtungsermächtigungen. „Folge der bisherigen Situation ist, dass wir für 26 nicht mit einer Genehmigung der Kreditaufnahme und der Verpflichtungsermächtigung rechnen können und damit auch die Satzung nicht bekannt geben können“, sagte Fleckinger.
Zielmarke 2030
Die Vorlage ist Teil eines langfristigen Konsolidierungskurses. Unter dem Leitmotiv „Ingolstadt zukunftsfest 2030“ soll die Stadt spätestens in fünf Jahren wieder in der Lage sein, einen aus eigener Kraft ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Der Prüfauftrag an die Verwaltung ist bewusst weit gefasst. Personalkosten, freiwillige Leistungen, Gebühren, Investitionsvorhaben und städtische Beteiligungen sollen systematisch überprüft werden.
Auch Bedarfszuweisungen des Freistaats spielen dabei eine Rolle. Diese stehen jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Stadt nachweisen kann, „alles zu Selbsthilfe getan“ zu haben. Dazu zählen unter anderem Prüfungen der Kostendeckungsgrade städtischer Einrichtungen sowie der Hebesätze kommunaler Steuern.
Defizitäre Einrichtungen im Fokus
Besonders kritisch bewertete Fleckinger Einrichtungen mit sehr niedrigen Einnahmequoten. Öffentliche Angebote wiesen teils Kostendeckungsgrade von „3, 4, 5 oder 7 Prozent“ auf. „Wir müssen diese Bereiche anfassen“, sagte er. Ziel sei es nicht allein, Einnahmen zu erhöhen, sondern vor allem Ausgaben zu senken – durch Prozessänderungen, Leistungsanpassungen oder strukturelle Korrekturen.
Auch die städtischen Beteiligungen sollen ihren Beitrag leisten. Defizite müssten reduziert, mögliche Ausschüttungen an die Stadt geprüft werden. Für einzelne Aufgabenbereiche, etwa im Gesundheitswesen, nannte Fleckinger zudem Prüfszenarien, Zuständigkeiten wieder an den Freistaat zurückzugeben.
Grundsteuer als Schlüsselfrage
Deutlich wurde der Finanzreferent beim Thema Steuern. Neben der Zweitwohnungssteuer und einem Vergleich der Hundesteuer rückte vor allem die Grundsteuer B in den Mittelpunkt. Sie sei eine „relativ unabhängige und dauerhaft gesicherte Einnahmegröße“. Ingolstadt liege mit seinem Hebesatz im Vergleich der 100 größten Städte Deutschlands auf einem der letzten Plätze.
Für Fleckinger ist die Schlussfolgerung eindeutig: „Eine Grundsteuererhöhung für 2026 ist zwingend erforderlich.“ Sie sei notwendig, um die mittelfristige Finanzplanung abzusichern, und zugleich Voraussetzung für die Beantragung von Bedarfszuweisungen. Ein Verzicht hätte einen „doppelten Negativeffekt in Millionenhöhe“ – fehlende Einnahmen und geringere staatliche Hilfen.
Zur Absicherung verwies Fleckinger auf ein Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 2. Dezember 2025. Darin werde der Haushaltsausgleich als gesetzliche Pflicht bezeichnet; zugleich werde von der Stadt ein „ernsthafter Sparwillen“ erwartet.
Keine schnellen Festlegungen
Konkrete Zahlen zur Höhe einer möglichen Grundsteuererhöhung nannte Fleckinger bewusst nicht. Laufende Berechnungen ließen noch keine belastbare Bewertung zu. Ein vorschneller Beschluss könne spätere Korrekturen notwendig machen und politisch schwer vermittelbar sein.
Zeitlich bleibt dennoch wenig Spielraum. Spätestens Ende März, Anfang April müsse eine Entscheidung vorbereitet sein, da Anträge auf Bedarfszuweisungen bis zum 30. April beim Ministerium vorliegen müssen.
Kein kurzfristiger Ausweg
Die Perspektive bleibt angespannt. „Wir werden 2026 nicht ausgleichen, 2027 nicht ausgleichen“, sagte Fleckinger. Auch mit staatlicher Unterstützung werde dies nicht gelingen. Die vorberatene Vorlage soll vor allem ermöglichen, jetzt konsequent in die Prüfung und Umsetzung einzusteigen – bei Ausgaben, Einnahmen und Strukturen. Die Spielräume sind kleiner geworden.
Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.
