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Bereits seit dem Herbst 2020 gilt in Ingolstadt eine Verordnung, die das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in bestimmten Bereichen untersagt. Die Stadt Ingolstadt begründet diese Maßnahme mit dem Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum und der öffentlichen Reinlichkeit. Was ist denn konkret für Hundebesitzer dort geregelt?
Laut der Verordnung dürfen große Hunde, die eine Schulterhöhe von mindestens 50 cm haben, sowie Kampfhunde, die in der bayerischen Kampfhundeverordnung aufgeführt sind, in bestimmten Bereichen nicht frei laufen. Dazu gehören alle öffentlichen Anlagen in Ingolstadt, Badeanlagen in den Sommermonaten vom 15. Mai bis 15. September, sowie alle öffentlichen Kinderspielplätze und deren unmittelbare Umgebung. Auch in der Ingolstädter Altstadt ist das unangeleinte Führen dieser Hunde nicht gestattet. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf den Bereich, der von Jahnstraße, Auf der Schanz, Dreizehnerstraße, Esplanade, Heydeckplatz, Roßmühlstraße, Schloßlände und Hartmannplatz umschlossen wird. Damit umfasst die Regelung zentrale Bereiche der Stadt, in denen viele Menschen unterwegs sind und in denen besondere Rücksichtnahme erforderlich ist.
Hunde, die unter die Verordnung fallen, müssen in diesen Bereichen an einer reißfesten Leine von maximal 150 cm Länge geführt werden. Zudem ist ein schlupfsicheres Halsband oder ein entsprechendes Geschirr vorgeschrieben. Damit soll verhindert werden, dass sich Hunde unkontrolliert losreißen oder durch abrupte Bewegungen aus der Kontrolle ihrer Halter geraten. Besonders strenge Regeln gelten für Kinderspielplätze und deren direkte Umgebung. Dort dürfen große Hunde und Kampfhunde nicht mitgeführt werden, auch nicht angeleint. Die unmittelbare Umgebung umfasst angrenzende Flächen wie Anpflanzungen, Einfriedungen, Ruhebänke, Wegflächen und sonstige Spielplatzbereiche. Durch diese Maßnahme soll sichergestellt werden, dass Kinder ungestört und gefahrlos spielen können, ohne dass es zu ungewollten Begegnungen mit Hunden kommt.
Die Stadt Ingolstadt hat in der Verordnung auch einige Ausnahmen vorgesehen. Nicht betroffen sind Blindenführhunde, die ihren Haltern als unverzichtbare Begleiter dienen, sowie Diensthunde von Polizei, Bundeswehr, Zoll und Strafvollzug im Einsatz. Ebenfalls ausgenommen sind Hunde, die aktiv zum Hüten von Herden eingesetzt werden, da sie in diesen Fällen eine spezifische Aufgabe erfüllen. Rettungshunde sind während eines Einsatzes im Katastrophenschutz oder Rettungsdienst ebenfalls von den Vorschriften befreit. Auch Hunde, die im Bewachungsgewerbe eingesetzt werden, dürfen, soweit ihr Einsatz dies erfordert, von den Regelungen abweichen. Diese Ausnahmen stellen sicher, dass Hunde, die für bestimmte Schutz- und Rettungsaufgaben ausgebildet sind, weiterhin uneingeschränkt ihrer Funktion nachgehen können.
Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn ein großer Hund oder ein Kampfhund innerhalb des Geltungsbereichs frei umherläuft, nicht mit der vorgeschriebenen Leine geführt wird oder auf einen Kinderspielplatz oder dessen unmittelbares Umfeld mitgenommen wird. Die Stadt Ingolstadt weist darauf hin, dass Verstöße konsequent geahndet werden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Verordnung nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch tatsächlich zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum beiträgt. Kontrollen werden durch die zuständigen Behörden durchgeführt, die bei Verstößen Bußgelder verhängen können.
Quelle: Eigene Berichterstattung.
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