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Die Stadt Ingolstadt hat die umstrittene Baumfällung am Hundszeller Weiher nun abschließend eingeordnet. Der Eingriff war in diesem Umfang nicht zulässig – rechtliche Konsequenzen folgen dennoch nicht.
Wie bereits berichtet, waren im Dezember 2025 weite Teile des Uferbereichs gerodet worden. Rund zwei Drittel des Gewässerrandes wurden freigestellt, Gehölze und Sträucher entfernt. Der Eingriff war groß und deutlich sichtbar .
In den Wochen danach blieb unklar, wer die Rodung veranlasst hatte und auf welcher Grundlage sie erfolgte. Die Stadt bestätigte zwar, dass lediglich drei Baumfällungen genehmigt gewesen waren. Der deutlich umfangreichere Eingriff war jedoch weder beantragt noch abgestimmt. Vor Ort sorgte das für Irritationen und Kritik. Gleichzeitig lief im Umweltamt die Prüfung des Vorgangs.
Nun legt die Stadt ihre Bewertung vor. Bei dem „Hundszeller Weiher“ handelt es sich um ein kleines natürliches Gewässer, das einschließlich seines Uferbereichs als Biotop geschützt ist. Das Gelände ist seit vielen Jahren an den SV Hundszell verpachtet, Pflegearbeiten müssen mit dem Umweltamt abgestimmt werden.
Ausgangspunkt war ein Antrag des Vereins im Frühjahr 2025. Beantragt wurden die Fällung von drei Bäumen sowie der Rückschnitt eines weiteren Baumes aufgrund von Altersschäden und Krankheitsbefall. Das Umweltamt teilte daraufhin mit, dass sich die Bäume im Außenbereich befinden und daher nicht der Baumschutzverordnung unterliegen. Die Maßnahmen seien genehmigungsfrei möglich, zugleich wurde auf die Einhaltung des Artenschutzes hingewiesen. Weitere Absprachen erfolgten nicht.
In der Folge kam es zu unterschiedlichen Einschätzungen über den zulässigen Umfang der Maßnahmen. Während das Umweltamt von einem begrenzten, nicht erheblichen Eingriff ausging, nahm der Verein an, dass auch weitere Bäume ohne Genehmigung gefällt werden könnten.
Im Dezember 2025 wurden schließlich deutlich mehr Bäume entfernt als ursprünglich vorgesehen. Insgesamt elf Bäume sowie Uferbewuchs wurden gerodet. Nach Einschätzung der Stadt ging dieser Eingriff deutlich über den beantragten Umfang hinaus und war so nicht zulässig. Für diese Maßnahmen wäre eine Abstimmung mit dem Umweltamt erforderlich gewesen.
Die Stadt bewertet den Vorgang jedoch im Gesamtzusammenhang. Maßgeblich sei, dass die ursprünglich beantragten Maßnahmen akzeptabel gewesen seien und der weitergehende Eingriff aus einer Fehleinschätzung des zulässigen Umfangs heraus erfolgt sei.
Vor diesem Hintergrund verzichtet die Stadt auf ordnungsrechtliche Maßnahmen. Stattdessen soll das Umweltamt gemeinsam mit dem Verein festlegen, in welchem Umfang Ersatzpflanzungen erfolgen und wie künftige Maßnahmen verbindlich abgestimmt werden.
Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.