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Die Stadt Pfaffenhofen und der Markt Reichertshofen haben einen Antrag auf Aufnahme in die Katzenschutzverordnung des Landkreises Pfaffenhofen gestellt. Diesen Anträgen wurde durch das Veterinäramt Pfaffenhofen stattgegeben. Die Verordnung wird zum 1. März des kommenden Jahres wirksam.
Nach der Verordnung müssen Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer in den Gebieten der Stadt Pfaffenhofen sowie des Markts Reichertshofen künftig ihre Tiere kastrieren lassen, wenn sie unkontrollierten Auslauf haben und älter als fünf Monate sind. Zudem sind sie zur Kennzeichnung mit einem Mikrochip oder einer Ohrtätowierung und zur Registrierung verpflichtet. Auch Gemeindebeauftragte können freilebende Katzen kennzeichnen und kastrieren lassen, wenn die Katzenhalterin oder der Katzenhalter nicht innerhalb von 48 Stunden ermittelt werden kann.
Um die Population freilebender Katzen langfristig zu kontrollieren und einen vorbeugenden Beitrag zum Tierschutz leisten zu können, hat der Landkreis Pfaffenhofen eine Katzenschutzverordnung erlassen. Die Verordnung findet nicht pauschal im gesamten Landkreisgebiet Anwendung. Daher ist die Aufnahme in den Geltungsbereich der Katzenschutzverordnung durch die jeweilige Kommune zu beantragen.
Quelle: Landratsamt Pfaffenhofen.