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Im beginnenden Kommunalwahlkampf fordert die SPD: Die Stadt soll die insolvente Privatklinik Dr. Maul übernehmen. 140 Beschäftigte, 15.000 Notfälle – Zahlen, die beeindrucken sollen. Doch Fachleute sagen: Vor jeder Klinikübernahme braucht es harte Prüfungen. Genau die fehlen bislang.
Krankenhausplan und Leistungsgruppen
Der Krankenhausplan ist wie der Fahrzeugbrief: Ohne ihn läuft nichts. Er legt fest, wie viele Betten erlaubt sind, welche Fachabteilungen laufen und wer Träger ist. Mit der neuen Krankenhausreform wird es noch strenger: Chirurgie oder Gynäkologie gibt es nur, wenn Fachärzte rund um die Uhr verfügbar sind und die Technik stimmt. Ohne Nachweis keine Abrechnung.
Die Krankenhausreform
Die Reform verändert die Spielregeln. Vorhaltepauschalen sollen feste Kosten decken – aber erst ab 2027, wenn die Reform voll greift. Bis dahin gelten Übergangsregeln. Gleichzeitig wandern immer mehr Eingriffe ins Ambulante. Der AOP-Katalog ist die Liste der Operationen, die ohne Übernachtung laufen sollen – und sie wird jedes Jahr länger. Dazu kommen die Hybrid-DRGs: ein einheitliches Preisschild für die Krankenkassen, egal ob ein Eingriff ambulant oder stationär gemacht wird. Jede Kalkulation, jedes Konzept muss das einpreisen.
Kartellrecht
So wie im Autohandel keiner allein den Markt beherrschen darf, gilt das auch für Krankenhäuser. Grundsätzlich schaut das Bundeskartellamt hin. Seit Ende 2024 gibt es allerdings eine Sonderregel: Wenn die bayerische Krankenhausplanungsbehörde bescheinigt, dass ein Zusammenschluss für die Versorgung notwendig ist, entfällt bis 2030 die Kontrolle durch das Kartellamt. Ohne diese Bestätigung wird ganz normal geprüft.
Fördermittel und Finanzierung
Ohne Geld aus München gibt es auch kein Geld aus Berlin. Der Transformationsfonds des Bundes stellt bis 2035 fünfzig Milliarden Euro bereit – aber nur, wenn das Land mitfinanziert. Dazu kommt die bayerische Förderung für Bau und Technik, solange die Klinik im Krankenhausplan steht. Beide Töpfe öffnen sich nur mit einem belastbaren Konzept. Entscheidend ist, dass ein tragfähiger Träger vorhanden ist – insolvente Häuser selbst können nicht direkt beantragen, sondern erst nach einem Trägerwechsel.
Der Freistaat Bayern
Die SPD ging in ihrer Pressemitteilung noch weiter: Der Freistaat solle sich gemeinsam mit der Stadt am Erwerb beteiligen – ohne dass es dazu bislang Absprachen mit München gibt. Eine solche Konstellation hat es in Bayern noch nie gegeben. Klinikübernahmen durch den Freistaat zur Insolvenzvermeidung? Unbekannt. Das einzige Beispiel: Augsburg – 2019 wurde das dortige kommunale Krankenhaus zum Uniklinikum. Aber das war eine ganz andere Dimension: Hochschulpolitik und Forschung, keine Insolvenzrettung.
Wirtschaftlichkeit
Ohne Szenarien ist eine Übernahme ein Blindflug – mit offenem Ende. Vor einer Klinikübernahme muss gerechnet werden. Wie entwickeln sich die Fallzahlen? Wie viele Operationen wandern in den ambulanten Bereich? Welche Folgen haben die neuen Hybrid-DRGs und die Vorhaltepauschalen? Hybrid-DRGs heißt: Für die Krankenkassen macht es preislich keinen Unterschied mehr, ob ein Eingriff ambulant oder stationär passiert – für die Klinik aber schon. Und Vorhaltepauschalen sollen feste Kosten decken, aber nur, wenn alle Standards erfüllt sind. Damit klar wird, ob das Haus überlebensfähig ist, spielen Fachleute verschiedene Szenarien durch: optimistisch, pessimistisch, realistisch. Das ist Standard.
Gebäude und Technik
Ein Krankenhaus ist wie eine Maschine mit vielen sensiblen Teilen. Brandschutz, OP-Lüftung, Sterilisationsanlagen, Narkosegeräte – alles muss geprüft werden. Und die IT: Zwei Systeme, die nicht miteinander arbeiten? Geht nicht. Der Umbau ist teuer. Förderfähig ist vieles, wenn das Konzept stimmt – ein Konzept, das die SPD in ihrem Vorstoß bislang nicht vorgestellt hat. Offen bleibt auch: Will die SPD die Maul-Klinik überhaupt in ihrer jetzigen Form erhalten? Oder soll sie nur als Ausweichquartier dienen – während der Sanierung des Klinikums und zur Entlastung der Notaufnahme, um leichtere Fälle dort unterzubringen?
Wo waren die Kaufinteressenten?
Vor der Eigeninsolvenz war die Klinik nach Angaben von Beteiligten bereits am Markt. Ein Käufer fand sich offenbar nicht. Auch der Aufsichtsrat des Klinikums Ingolstadt befasste sich nach O-T(h)öne vorliegenden Informationen intensiv mit dem Thema – einen Beschluss zum Kauf gab es nicht. Warum sich bislang kein Interessent fand, weiß niemand. In der SPD-Pressemitteilung taucht diese Frage nicht auf.
Rechtssicherheit
Eine Klinikübernahme braucht klare rechtliche Grundlagen. Der Stadtrat muss beschließen, das Land Bayern muss den Trägerwechsel genehmigen. Zuschüsse dürfen nur gezahlt werden, wenn alles mit EU-Recht vereinbar ist.
Zu prüfen ist, ob ein Asset-Deal möglich ist. Das bedeutet: Die Klinik wird übernommen, die Schulden nicht. Gebäude, Technik und Personal wechseln den Besitzer – die Altlasten bleiben draußen. Wie beim Autokauf: Man übernimmt den Wagen, nicht die Strafzettel. Allerdings gehen alle laufenden Verträge mit über – von Belegärzten bis Energie. Erst wenn das geklärt ist, ist die Übernahme rechtssicher.
Ohne gründliche Vorarbeit können die Finanzen kippen, Rechte verletzt werden, Standards verloren gehen – und Vertrauen gleich mit.
Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.
